Die Barmenia Fahrradversicherung erläutert im Fahrrad-Schutzbrief mögliche Ausschlüsse und Leistungskürzungen, die den Versicherungsschutz beeinflussen können.
Soweit nicht etwas anderes vereinbart ist, gilt:
Wir leisten nicht,
a) für Schäden, die die versicherte Person vorsätzlich herbeigeführt hat;
b) wenn die versicherte Person mit dem Fahrrad bei Schadeneintritt an einem Radrennen, einer
dazugehörigen Übungsfahrt oder einer Geschicklichkeitsprüfung teilgenommen hat, sofern diese Veranstaltungen bzw. Fahrten auf zu diesem Zweck, auch nur zeitweise, abgesperrten Strecken stattfinden;
c) wenn das Fahrrad bei Eintritt des Schadens gewerbsmäßig vermietet war;
d) wenn Ein- oder Ausfuhrbeschränkungen oder sonstige gesetzliche Bestimmungen der Erbringung unserer Dienstleistung entgegenstehen;
e) für den Transport eines am versicherten Fahrrad befindlichen Akkus, wenn dieser durch das
versicherte Schadenereignis beschädigt wurde.