Die Barmenia Fahrradversicherung informiert über die Leistungen des Fahrrad-Schutzbriefes und bietet umfassenden Schutz bei Pannen und Schäden am Fahrrad.
Nach einem Schadensfall unterstützen wir die versicherte Person mit aktiver Hilfe und übernehmen die nachfolgenden Leistungen, um die versicherte Person schnellstmöglich wieder mobil zu machen.
Die Leistungen sind versichert, wenn das versicherte Fahrrad infolge einer Panne oder eines Unfalls nicht mehr fahrbereit ist.
1. 24-Stunden Service
Auf einen Anruf bei unserem Notfalltelefon (24-Stunden Hotline) unterstützen wir die versicherte Person auch bei technischen Problemen mit dem versicherten Fahrrad durch eine Information über die nächstgelegene Fahrradwerkstatt oder bei Bedarf durch Benennung des nächsten Gastbetriebes.
2. Pannenhilfe
Im Falle eines Ausfalls des versicherten Fahrrades und sofern in der Nähe des Schadenortes eine qualifizierte mobile Pannenhilfe verfügbar ist und diese Leistung in zumutbarer Zeit nach Eingang der Schadenmeldung angeboten werden kann, sorgen wir für den Einsatz dieser mobilen Pannenhilfe am Leistungsort und übernehmen die hierdurch entstehenden Kosten.
Organisiert die versicherte Person diese Hilfeleistung ohne unsere Hilfe in Eigenregie, übernehmen wir Kosten bis 50 EUR.
3. Abschleppen bei Panne unterwegs
Kann das Fahrrad an der Schadenstelle oder dem Leistungsort nicht wieder fahrbereit gemacht werden, sorgen wir für das Abschleppen des Fahrrades einschließlich des Gepäcks bis zum Startplatz der Tagesfahrt, oder - wenn möglich - zur nächsten geeigneten Fahrradwerkstatt und übernehmen die hierdurch entstehenden Kosten in unbegrenzter Höhe.
Liegt der Wohnsitz näher als die nächste geeignete Fahrradwerkstatt, erfolgt das Abschleppen bis zum Wohnsitz.
Ist die Entfernung vom Schadenort zu einem von der versicherten Person gewählten Zielort geringer oder gleich weit, wie die Entfernung zum ständigen Wohnsitz der versicherten Person, so kann der Abtransport der versicherten Person anstelle des Abschleppens zur Fahrradwerkstatt bzw. zum Wohnsitz auch zum Zielort erfolgen.
Für nicht von uns organisiertes Abschleppen erstatten wir die Abschleppkosten bis zu einem Höchstbetrag von 150 EUR. Zusätzlich übernehmen wir die Kosten für den separaten Transport von Gepäck und Ladung bis zu 200 EUR, wenn ein Transport zusammen mit dem Fahrrad nicht möglich ist.
Bei dieser Leistung fällt keine Selbstbeteiligung an, jedoch können Kosten für die vom Versicherungsnehmer verursachten Leerfahrten diesem in Rechnung gestellt werden.
4. Bergung
Ist das versicherte Fahrrad nach einem Unfall von der Straße oder einem öffentlich befahrbaren Radweg abgekommen, sorgen wir für seine Bergung und/oder Abtransport einschließlich Gepäck und
übernehmen die hierdurch entstehenden Kosten bis zu 2.000 EUR. Sofern die Bergung behördlich angewiesen ist, übernehmen wir die entstehenden Kosten in voller Höhe.
5. Weiter- oder Rückfahrt
Wir organisieren nach Ihren Wünschen entweder die Weiterfahrt zu Ihrem Zielort oder die Rückfahrt - bei Bedarf ab dem Zielort - zu Ihrem ständigen Wohnsitz im Inland sowie die Abholung des wieder fahrbereiten Fahrrades vom Schadenort. Wir übernehmen hierbei entstehende Kosten bis zur Höhe von 500 EUR für die
a) Fahrt vom Schadenort zum Wohnsitz oder für die Fahrt vom Schadenort zum Zielort,
b) die Rückfahrt vom Zielort zum Wohnsitz,
c) die Fahrt zum Schadenort für eine Person, wenn das wieder fahrbereite Fahrrad dort abgeholt werden soll.
6. Ersatzfahrrad
Wir vermitteln Ihnen ein Ersatzfahrrad und übernehmen die Kosten für die Anmietung bis zur Wiederherstellung der Fahrbereitschaft oder bis zum Wiederauffinden des gestohlenen Fahrrads, sofern es in einem fahrbereiten Zustand ist. Wir zahlen dabei für längstens 7 Tage maximal 50 EUR je Tag. Nimmt die versicherte Person die Leistungen Weiterund Rückfahrt (A – 6.3.5) in Anspruch, übernehmen wir keine Ersatzfahrrad-Kosten.
7. Übernachtungskosten
Wir reservieren auf Wunsch in Ihrem Namen eine Übernachtungsmöglichkeit im nächstgelegenen
Hotel und erstatten die anfallenden Übernachtungskosten bis zu 80 EUR je Übernachtung.
Wir übernehmen die Kosten für die Übernachtungen bis zu dem Tag, an dem das versicherte Fahrrad wiederhergestellt ist, höchstens aber für 5 Nächte. Nimmt die versicherte Person die Leistung Weiter- und Rückfahrt in Anspruch, übernehmen wir die Übernachtungskosten nur für eine Nacht.
8. Fahrrad-Rücktransport
Kann das versicherte Fahrrad am Schadenort oder in dessen Nähe nicht innerhalb von drei Werktagen
fahrbereit gemacht werden und übersteigen die voraussichtlichen Reparaturkosten nicht den Betrag,
der am Schadentag in Deutschland für ein gleichwertiges gebrauchtes Fahrrad aufgewendet werden
muss, sorgen wir für den Transport des versicherten Fahrrads zu einer Werkstatt an einem anderen Ort.
Wir übernehmen die hierdurch entstehenden Kosten bis zur Höhe der Kosten für einen Rücktransport an den ständigen Wohnsitz der versicherten Person.
Diese Leistung erbringen wir auch, wenn das versicherte Fahrrad nach einem Diebstahl wieder aufgefunden wird.
Wird vor dem Rücktransport festgestellt, dass ein zum versicherten Fahrrad (E-Bike, Pedelec oder
ähnliches) gehörender Akku beschädigt ist oder so beschädigt sein könnte, dass ein Transport nur als
Gefahrgut zulässig ist, leisten wir nur für den Rücktransport des Fahrrades ohne Akku.
9. Fahrrad-Verschrottung
Muss das versicherte Fahrrad im europäischen Ausland verzollt oder verschrottet werden, übernehmen wir die Erledigung und die Kosten hierfür sowie die Kosten des Transportes vom Schadenort zum Einstellort.
Aus der Verschrottung anfallende Resterträge werden an die versicherte Person ausbezahlt. Gepäck lassen wir zu Ihrem Wohnsitz transportieren, wenn ein Transport zusammen mit dem gewählten Heimreisemittel nicht möglich ist. Die Kosten des Transportes übernehmen wir bis zum Wert der Bahnfracht. Eine Verzollung oder Verschrottung erfolgt nicht, wenn gesetzliche Bestimmungen dem entgegenstehen.
10. Notfall-Bargeld
Gerät die versicherte Person auf einer Reise im Ausland durch den Verlust von Zahlungsmitteln in eine
finanzielle Notlage, stellen wir den Kontakt zur Hausbank der versicherten Person her und vermitteln
eine schnelle Auszahlung von Bargeld am Reiseort der versicherten Person.
Ist dies nicht binnen 24 Stunden nach dem auf die Schadenmeldung folgenden Werktag möglich, stellen wir der versicherten Person ein zinsloses Darlehen von bis zu 1.500 EUR je Schadensfall zur Verfügung und tragen die Kosten für Überweisung und Auszahlung bis zu 100 EUR.
Die in den Punkten 5. bis 10. beschriebenen Leistungen erbringen wir auch, wenn der versicherten Person auf einer Reise das Fahrrad gestohlen wurde und dieser Diebstahl polizeilich gemeldet wurde.