Die Barmenia Fahrradversicherung erklärt im Fahrrad Schutzbrief, welche versicherten Personen und Fahrräder im Versicherungsfall abgesichert sind.
1. Ein Versicherungsfall liegt vor, wenn
a) das versicherte Fahrrad oder E-Bike wegen eines Ausfalls nicht mehr genutzt werden kann.
b) die versicherte Person durch entstandene Verletzungen, die sie während der Fahrt erlittenhat, nicht mehr in der Lage ist, die Fahrt fortzusetzen.
c) der Anspruch auf Beistandsleistungen durch eine versicherte Person oder eine von ihr beauftragte Person über das genannte Notfalltelefon tatsächlich geltend gemacht wird.
2. Versicherte Person hinsichtlich der über den Fahrrad-Schutzbrief versicherten Gefahren ist jeder berechtigte Nutzer eines bei uns mit dem Fahrrad-Schutzbrief für Fahrräder versicherten Fahrrades.
Mitversichert sind mitgeführte Fahrrad-Anhänger, sofern diese nicht gewerblich genutzt werden.