Die Barmenia Fahrradversicherung bietet Schutz bei Diebstahl oder Raub von Fahrradzubehör und Gepäck und unterstützt so die Absicherung persönlicher Gegenstände.
1. Versichertes Zubehör
Versichert ist nachfolgend aufgeführtes, lose mit dem Fahrrad verbundenes Fahrradzubehör und
Fahrradgepäck:
Anhänger (auch für den Kinder- und Tiertransport), Beleuchtung, Fahrradkompass, Fahrradkorb (auch
Tiertransportkorb), Fahrradschloss, Fahrradtasche, Fahrradwimpel, Flickzeug, Helm, Hygieneartikel, Isomatte, Kartenhalter, Kartenmaterial, Kilometerzähler, Kindersitz, Kleidung, Klingel, Kochgeschirr, Luftmatratze, Luftpumpe, Reflektor, Regenschutzplane, Sattelkissen, Schloss, Schlafsack, Schleppstange, Spiegel, Steckschutzblech, Tachometer (keine Multifunktionsgeräte oder Bordcomputer, Trinkflasche, Werkzeug, Werkzeugtasche, Zelt.
2. Versicherungsumfang bei versichertem Zubehör
Versicherungsschutz besteht bei Diebstahl oder Raub solange sich das Fahrrad in Gebrauch befindet.
Die Entschädigung ist je versichertes Zubehörteil auf 300 EUR, für Tierkörbe und Tier-/Kinderanhänger auf 600 EUR begrenzt.
Die Gesamtentschädigung für das versicherte Zubehör beträgt je Versicherungsfall insgesamt maximal 1.000 EUR.
Für die verwendeten Fahrradschlösser und für einen mit einem Schloss gesicherten Anhänger besteht auch dann Versicherungsschutz, wenn das Fahrrad abgestellt wurde, bzw. sich nicht mehr im Gebrauch befindet.
Versicherungsschutz für den mit einem Schloss gegen Diebstahl gesicherten Anhänger besteht auch dann, wenn dieser nicht mehr mit dem Fahrrad verbunden ist.