Die Barmenia Fahrradversicherung informiert über nicht versicherte Sachen und schafft Klarheit darüber, welche Gegenstände vom Versicherungsschutz ausgeschlossen sind.
Nicht versichert sind
- Velomobile/vollverkleidete Fahrräder;
- Elektrofahrräder, für die eine Versicherungsoder Zulassungspflicht besteht;
- Eigenbauten;
- Dirt-Bikes;
- gewerblich im Rahmen von Kurier- und/oder Auslieferungsdiensten (wie Post-, Paket-, Kurierdienste) genutzte Fahrräder oder Verleihfahrräder;
- Fahrräder, die für Marketing- oder Verkaufszwecke eingesetzt werden wie "Foodbikes" u. Ä., also solche, die für den Verkauf von Waren verwendet werden (Speisen, Getränke etc.) und mit entsprechenden Aufbauten/Anbauten ausgestattet sind (z. B. Küche, Spüle, Kühl-/ Erhitzungsanlage etc.);
- nachträglich an das Fahrrad angebaute Musikund Fotogeräte wie z. B. Action-Cams;
- Smartphones.