Die Barmenia Fahrradversicherung bietet Informationen über versicherte Sachen und erläutert, welche Gegenstände im Schadensfall durch den Versicherungsschutz abgedeckt sind.
Versichert ist das im Versicherungsschein dokumentierte Fahrrad bzw. Pedelec/E-Bike (versicherte Sachen).
Soweit im Folgenden der Begriff “Fahrrad“ verwendet wird, sind damit stets auch Pedelecs bzw.
E-Bikes gemeint. Voraussetzung für den Versicherungsschutz ist, dass für das versicherte Fahrrad keine Versicherungs- oder Zulassungspflicht besteht.
1. Mitversichert sind alle mit dem Fahrrad fest verbundenen und dem Gebrauch des Fahrrades
dienenden Teile wie z. B. Gepäckträger, Kilometerzähler, Lampen, Lenker, Sattel, etc. einschließlich
des Akkus, der zur Diebstahlsicherung mitgeführten Schlösser oder sonstiger mitgeführter auch elektronischer Diebstahlsicherungen.
2. Ebenfalls mitversichert ist das aufgeführte mit dem Fahrrad (lose) verbundene Fahrradzubehör und Fahrradgepäck.
3. Bei einem versicherten Pedelec/E-Bike ist der diesem zugehörige, vom Hersteller für das Pedelec/E-Bike mitgelieferte Bordcomputer, über den essenzielle Funktionen des Fahrrades (Motorsteuerung, Beleuchtung etc.) gesteuert werden und ohne den diese nicht funktionieren, mitversichert.
Er gilt somit nicht als Zubehör.