Die Barmenia Gebäudeversicherung sichert im Premium Schutz den Diebstahl fest mit dem Gebäude verbundener Sachen ab und bewahrt Eigentümer so vor finanziellen Verlusten. Erfahren Sie, welche Anlagen ausgenommen sind, wie sich der Schutz erweitern lässt und bis zu welcher Höhe entschädigt wird.
Was ist mitversichert:
- Mitversichert ist der Diebstahl versicherter Sachen, die fest mit dem Gebäude verbunden sind und für die Sie die Gefahr tragen.
- Ausgenommen sind Sachen, die unter den Versicherungsschutz des Leistungsbausteins „Elektronikgefahren“ fallen.
Wofür die Versicherung gegen Diebstahl nicht gilt:
- Photovoltaikanlagen und ihre Teile
- Solarthermieanlagen und ihre Teile
- Geothermieanlagen und ihre Teile
- sonstige Wärmepumpenanlagen und ihre Teile
Für diese Anlagen kann der Versicherungsschutz – durch besondere Vereinbarung – um Diebstahl und um die Absicherung zusätzlicher Gefahren erweitert werden.
Entschädigungsgrenze:
Die Entschädigung ist auf 10.000 EUR begrenzt.
Was bedeutet das konkret?
Werden fest mit Ihrem Gebäude verbundene Sachen gestohlen, für die Sie die Gefahr tragen, greift der Schutz im Premium Schutz. Für bestimmte Anlagen zur Energiegewinnung – etwa Photovoltaik oder Wärmepumpen – gilt dieser Diebstahlschutz nicht automatisch; er lässt sich jedoch durch eine besondere Vereinbarung ergänzen. Für die Diebstahl-Entschädigung gibt es eine feste Obergrenze.
Häufige Fragen
Welche Sachen sind gegen Diebstahl versichert?
Mitversichert ist der Diebstahl versicherter Sachen, die fest mit dem Gebäude verbunden sind und für die Sie die Gefahr tragen. Ausgenommen sind Sachen, die unter den Leistungsbaustein „Elektronikgefahren“ fallen.
Sind Photovoltaik- und Wärmepumpenanlagen gegen Diebstahl versichert?
Nein. Die Versicherung gegen Diebstahl gilt nicht für Photovoltaik-, Solarthermie-, Geothermie- und sonstige Wärmepumpenanlagen und ihre Teile.
Kann ich diese Anlagen zusätzlich absichern?
Ja. Für diese Anlagen kann der Versicherungsschutz durch besondere Vereinbarung um Diebstahl und um die Absicherung zusätzlicher Gefahren erweitert werden.
Bis zu welcher Höhe wird bei Diebstahl entschädigt?
Die Entschädigung ist auf 10.000 EUR begrenzt.