Die Barmenia Gebäudeversicherung schützt im Premium Schutz vor Schäden durch innere Unruhen, Streik und Aussperrung: Versichert sind zerstörte, beschädigte oder abhandengekommene Sachen – inklusive Plünderungen bei inneren Unruhen. Erfahren Sie, was genau abgesichert ist, welche Schäden ausgeschlossen sind und wie die besondere Kündigungsmöglichkeit funktioniert.
1. Versicherungsfall
Wir leisten Entschädigung für versicherte Sachen, die durch die folgenden Ereignisse zerstört oder beschädigt werden oder abhandenkommen:
- Innere Unruhen,
- Streik oder Aussperrung.
2. Innere Unruhen
Innere Unruhen sind gegeben, wenn zahlenmäßig nicht unerhebliche Teile des Volkes in einer die öffentliche Ruhe und Ordnung störenden Weise in Bewegung geraten und unmittelbar Gewalt gegen Personen oder Sachen verüben.
Dazu gehören auch unmittelbare Schäden durch Wegnahme bei Plünderungen in unmittelbarem Zusammenhang mit inneren Unruhen.
3. Streik oder Aussperrung
Streik ist die gemeinsam planmäßig durchgeführte, auf ein bestimmtes Ziel gerichtete Arbeitseinstellung einer verhältnismäßig großen Zahl von Arbeitnehmern.
Aussperrung ist die auf ein bestimmtes Ziel gerichtete planmäßige Ausschließung einer verhältnismäßig großen Zahl von Arbeitnehmern.
Versichert sind Schäden durch die unmittelbaren Handlungen der streikenden oder ausgesperrten Arbeitnehmer im Zusammenhang mit einem Streik oder beim Widerstand gegen eine Aussperrung an versicherten Sachen.
4. Nicht versicherte Schäden
Nicht versichert sind Schäden an Gebäuden oder an Gebäudeteilen, die nicht bezugsfertig sind.
5. Besondere Kündigungsmöglichkeit
Sie und wir können die Mitversicherung der Gefahren Innere Unruhen, Streik oder Aussperrung jederzeit isoliert kündigen. Dabei gilt:
- Eine von Ihnen erklärte Kündigung wird mit Zugang bei uns wirksam.
- Eine von uns erklärte Kündigung wird eine Woche nach Zugang bei Ihnen wirksam.
Machen wir von unserem Kündigungsrecht Gebrauch, so können Sie den gesamten Vertrag innerhalb eines Monats nach Zugang unserer Kündigung zum gleichen oder zu einem späteren Zeitpunkt kündigen.
Was bedeutet das konkert?
Diese Absicherung greift, wenn Ihr Gebäude durch politisch oder gesellschaftlich motivierte Ausschreitungen sowie durch Streik oder Aussperrung Schaden nimmt. Versichert sind Zerstörung, Beschädigung und der Verlust von Sachen – auch wenn bei inneren Unruhen etwas geplündert wird. Nicht bezugsfertige Gebäude oder Gebäudeteile sind von diesem Schutz ausgenommen. Sowohl Sie als auch der Versicherer können diesen einzelnen Baustein gesondert kündigen.
Häufige Fragen
Welche Schäden sind durch innere Unruhen, Streik und Aussperrung versichert?
Versichert sind Sachen, die durch innere Unruhen, Streik oder Aussperrung zerstört oder beschädigt werden oder abhandenkommen.
Sind Plünderungen mitversichert?
Ja. Zu den inneren Unruhen gehören auch unmittelbare Schäden durch Wegnahme bei Plünderungen, wenn diese in unmittelbarem Zusammenhang mit inneren Unruhen stehen.
Welche Schäden sind nicht versichert?
Nicht versichert sind Schäden an Gebäuden oder an Gebäudeteilen, die nicht bezugsfertig sind.
Kann dieser Baustein einzeln gekündigt werden?
Ja. Sie und der Versicherer können die Mitversicherung der Gefahren Innere Unruhen, Streik oder Aussperrung jederzeit isoliert kündigen. Ihre Kündigung wird mit Zugang beim Versicherer wirksam, eine Kündigung des Versicherers eine Woche nach Zugang bei Ihnen.
Was gilt, wenn der Versicherer kündigt?
Wenn der Versicherer von seinem Kündigungsrecht Gebrauch macht, können Sie den gesamten Vertrag innerhalb eines Monats nach Zugang der Kündigung zum gleichen oder zu einem späteren Zeitpunkt kündigen.