Die Barmenia Gebäudeversicherung sichert im Premium Schutz Schäden durch Fahrzeuganprall ab und schützt Eigentümer vor finanziellen Belastungen, wenn Schienen-, Straßen- oder Wasserfahrzeuge versicherte Sachen zerstören, beschädigen oder abhandenkommen lassen.
Wann wir Entschädigung leisten:
- Wir leisten Entschädigung für versicherte Sachen, die durch Anprall eines Schienen-, Straßen- oder Wasserfahrzeuges zerstört oder beschädigt werden oder wegen eines solchen Ereignisses abhandenkommen.
Was als Fahrzeuganprall gilt:
- Fahrzeuganprall ist jede unmittelbare Berührung versicherter Sachen durch Schienen-, Straßen- oder Wasserfahrzeuge, deren Teile oder Ladung.
Einschränkung bei Straßen- und Wasserfahrzeugen:
Für den Anprall von Straßen- und Wasserfahrzeugen besteht Versicherungsschutz nur, wenn diese nicht von Ihnen oder von mit Ihnen in häuslicher Gemeinschaft lebenden Personen betrieben werden.
Was bedeutet das konkret?
Prallt ein Schienen-, Straßen- oder Wasserfahrzeug gegen versicherte Sachen und beschädigt oder zerstört diese, greift der Schutz. Auch Teile oder die Ladung eines Fahrzeugs zählen zur Berührung. Bei Straßen- und Wasserfahrzeugen gilt der Schutz allerdings nur, wenn das Fahrzeug nicht von Ihnen selbst oder von Personen aus Ihrem Haushalt betrieben wurde.
Häufige Fragen
Welche Fahrzeuge sind beim Fahrzeuganprall abgedeckt?
Abgedeckt sind Schäden durch den Anprall von Schienen-, Straßen- oder Wasserfahrzeugen.
Was zählt als Fahrzeuganprall?
Fahrzeuganprall ist jede unmittelbare Berührung versicherter Sachen durch Schienen-, Straßen- oder Wasserfahrzeuge, deren Teile oder Ladung.
Sind auch abhandengekommene Sachen versichert?
Ja. Es wird Entschädigung geleistet, wenn versicherte Sachen wegen eines solchen Ereignisses abhandenkommen.
Gilt der Schutz auch, wenn ich das Fahrzeug selbst betreibe?
Für den Anprall von Straßen- und Wasserfahrzeugen besteht Versicherungsschutz nur, wenn diese nicht von Ihnen oder von mit Ihnen in häuslicher Gemeinschaft lebenden Personen betrieben werden.