Im Premium Schutz der Barmenia Gebäudeversicherung sind Schäden durch Witterungsniederschläge mitversichert, wenn zusätzlich Schutz für Leitungswasser sowie Sturm/Hagel vereinbart ist. Ersetzt werden direkt in das Gebäude eindringende Niederschläge – mit klaren Ausschlüssen und einer Entschädigungsgrenze von 10.000 EUR je Versicherungsfall.
Schäden durch Witterungsniederschläge sind nach diesen Regelungen mitversichert, wenn Versicherungsschutz für die Gefahren „Leitungswasser“ und „Wetterbedingte Luftbewegung (Sturm)/Hagel“ vereinbart und im Versicherungsschein oder in seinen Nachträgen dokumentiert ist.
a) Es werden Schäden durch direkt in das versicherte Gebäude eindringende Witterungsniederschläge ersetzt.
b) Nicht versichert sind Schäden,
- die auf einem durch Witterungsniederschläge verursachten Rückstau beruhen,
- die nach Witterungsniederschlägen durch Grundwasseranstieg, Ausuferung von stehenden und fließenden Gewässern, Hochwasser oder einen durch diese Ursachen hervorgerufenen Rückstau entstehen,
- die auf die allmähliche Durchfeuchtung von Gebäudeteilen zurückzuführen sind, auch wenn die Feuchtigkeit auf Witterungsniederschläge zurückgeht.
c) Die Entschädigung ist je Versicherungsfall auf 10.000 EUR begrenzt.
Was bedeutet das konkret?
Regen, Schnee oder andere Niederschläge, die unmittelbar in das versicherte Gebäude eindringen, sind über den Premium Schutz abgesichert. Voraussetzung ist, dass zusätzlich der Schutz für Leitungswasser sowie für Sturm und Hagel vereinbart wurde. Nicht abgedeckt sind bestimmte Folgeschäden wie Rückstau, Hochwasser, Grundwasser oder die allmähliche Durchfeuchtung. Für den Ersatz gilt eine feste Obergrenze pro Schadenfall.
Häufige Fragen
Welche Voraussetzung gilt für den Schutz gegen Witterungsniederschläge?
Schäden durch Witterungsniederschläge sind mitversichert, wenn Versicherungsschutz für die Gefahren „Leitungswasser“ und „Wetterbedingte Luftbewegung (Sturm)/Hagel“ vereinbart und im Versicherungsschein oder in seinen Nachträgen dokumentiert ist.
Welche Schäden werden ersetzt?
Ersetzt werden Schäden durch direkt in das versicherte Gebäude eindringende Witterungsniederschläge.
Welche Schäden sind nicht versichert?
Nicht versichert sind Schäden durch einen von Witterungsniederschlägen verursachten Rückstau, Schäden durch Grundwasseranstieg, Ausuferung von Gewässern, Hochwasser oder einen dadurch hervorgerufenen Rückstau sowie Schäden durch die allmähliche Durchfeuchtung von Gebäudeteilen – auch wenn die Feuchtigkeit auf Witterungsniederschläge zurückgeht.
Wie hoch ist die Entschädigung begrenzt?
Die Entschädigung ist je Versicherungsfall auf 10.000 EUR begrenzt.