Die Barmenia Wohngebäudeversicherung im Premium Schutz sichert mit dem Baustein Unbenannte Gefahren auch unerwartete, nicht ausdrücklich benannte Schäden am Gebäude ab – inklusive Versicherungsumfang, Ausschlüssen, einer Selbstbeteiligung von 10 % (maximal 5.000 EUR) und einem besonderen Kündigungsrecht.
1. Versicherungsumfang
Wir leisten Entschädigung für versicherte Sachen, die nicht beruflichen oder gewerblichen Zwecken dienen und die durch solche Gefahren unvorhergesehen zerstört oder beschädigt werden, die nicht in den „Allgemeine Versicherungsbedingungen für die Barmenia-Wohngebäudeversicherung ‚Premium Schutz‘ – Wohn-/Nutzflächenmodell (AVB Wohngebäude Premium-Schutz – Wohn-/Nutzfläche)“ versichert sind oder versichert werden können (unbenannte Gefahren).
Unvorhergesehen sind Schäden, die Sie oder eine Person, deren Verhalten Sie sich zurechnen lassen müssen (vgl. Repräsentant), weder rechtzeitig vorhergesehen haben/hat noch mit aller gebotenen Aufmerksamkeit hätten vorhersehen können.
Die Versicherung gegen unbenannte Gefahren gilt nicht für:
- a) Gewässer, Grund und Boden;
- b) Gebäude oder Gebäudeteile, die nicht bezugsfertig sind und an den in diesen Gebäuden oder Gebäudeteilen befindlichen Sachen;
- c) Sachen, die noch nicht betriebsfertig sind. Betriebsfertig ist eine Sache, sobald sie erprobt oder ein vorgesehener Probebetrieb beendet ist. Sie muss sich in Betrieb befinden, zumindest aber zur Arbeitsaufnahme bereit sein.
- d) Akkumulatoren.
Der Versicherungsschutz besteht auch, wenn die Betriebsfertigkeit zu einem späteren Zeitpunkt unterbrochen ist. Dies gilt ebenfalls während einer De- oder Remontage sowie während eines Transports der Anlage innerhalb des Versicherungsorts.
Führen Sie oder führt eine Person, deren Verhalten Sie sich zurechnen lassen müssen (vgl. Repräsentant), den Schaden grob fahrlässig herbei, so sind wir berechtigt, unsere Leistung in einem der Schwere Ihres Verschuldens entsprechenden Verhältnis zu kürzen. Der Verzicht auf diese Leistungskürzung gilt nicht für diese Versicherung unbenannter Gefahren.
2. Welche Gefahren und Schäden sind nicht versichert?
(1) Von der Versicherung ausgeschlossen sind Gefahren und Schäden, die bei der Barmenia nur gegen Zahlung eines Zusatzbeitrags versichert werden können.
Dies sind:
a) die „Weiteren Naturgefahren“:
- Erdbeben,
- Erdsenkung, Erdrutsch,
- Schneedruck, Lawinen,
- Vulkanausbruch;
- Überschwemmung, Rückstau;
b) die Glasbruchversicherung sowie
c) die Leistungen des Haus- und Wohnungsschutzbriefes – diese sind:
- Schlüsseldienst,
- Rohrreinigungsservice,
- Installateurservices (Elektro, Heizung, Sanitär),
- Notheizung,
- Schädlingsbekämpfung,
- Entfernung von Wespen-, Hornissennestern und Bienenstöcken,
- Hotelunterbringung,
- Kinderbetreuung im Notfall,
- Unterbringung von Tieren im Notfall,
- Dokumentendepot.
(2) Nicht versichert sind darüber hinaus für elektrotechnische und elektronische Geräte und Anlagen die Gefahren der Elektronikversicherung:
- Bedienungsfehler, Ungeschicklichkeit oder Vorsatz Dritter;
- Konstruktions-, Material- oder Ausführungsfehler;
- Kurzschluss, Überstrom oder Überspannung;
- Brand, Blitzschlag, Explosion, Anprall oder Absturz eines Luftfahrzeuges, seiner Teile oder seiner Ladung sowie Schwelen, Glimmen, Sengen, Glühen oder Implosion;
- Versagen von Mess-, Regel- oder Sicherheitseinrichtungen;
- Wasser-, Öl- oder Schmiermittelmangel;
- Zerreißen infolge Fliehkraft;
- Überdruck oder Unterdruck;
- Wasser, Feuchtigkeit;
- Sturm, Frost oder Eisgang, oder Überschwemmung.
(3) Weitere, nicht versicherte Schäden
Kein Versicherungsschutz besteht für:
- a) Schäden, die Sie oder eine Person, deren Verhalten Sie sich zurechnen lassen müssen (vgl. Repräsentant), vorsätzlich herbeigeführt haben/hat;
- b) Schäden durch das Abhandenkommen versicherter Sachen, Veruntreuung, Unterschlagung, Betrug, betrügerischen Komplott;
- c) Schäden, die im Zusammenhang mit der Nutzung des Internets stehen (z. B. Manipulation von Smart-Home-Geräten);
- d) Schäden durch Sturmflut;
- e) Schäden durch Grundwasser;
- f) Schäden durch Material-, Planungs-, Konstruktions- und Fabrikationsfehler sowie durch fehlerhafte Instandhaltung;
- g) Schäden durch Baumaßnahmen (auch Renovierung oder Restaurierung), Be- oder Verarbeitung oder Reparatur;
- h) Schäden, für die ein Dritter als Lieferant (Hersteller oder Händler), Werkunternehmer oder aus Reparaturauftrag gesetzlich oder vertraglich haftet (z. B. Gewährleistungs- und Garantieansprüche);
- i) Schäden durch gebrauchsbedingte Abnutzung, Verschleiß;
- j) Schäden durch Alterung, Verfall;
- k) Schäden durch Tiere, Insekten, Schädling (z. B. Hausbockkäfer und Hausbockkäferlarven) und Ungeziefer aller Art;
- l) Schäden durch Schwamm, inneren Verderb, Pilzbefall, Mikroorganismen (z. B. Fermentation);
- m) Schäden durch allmähliche Einwirkung (z. B. durch Feuchtigkeit, Trockenheit/Austrocknung, Licht- und Temperatureinflüsse, Rost und Oxidation);
- n) Schäden durch Witterungseinflüsse an im Freien befindlichen versicherten Sachen;
- o) Schäden durch Zufuhr oder Ausbleiben von Wasser, Gas, Elektrizität oder sonstiger Energie- oder Treibstoffversorgung (z. B. Betankung des Heizöl-/Gastanks);
- p) Schäden an oder durch Pflanzen;
- q) Schäden, wenn die versicherte Sache nicht ihrer Bestimmung entsprechend oder nicht nach den Vorgaben des Herstellers verwendet oder gereinigt wird;
- r) Schäden, die nicht die Gebrauchs- oder Funktionsfähigkeit der versicherten Sache beeinträchtigen (z. B. Kratzer, Schrammen, Lack- oder ähnliche Schönheitsschäden);
- s) Schäden durch magnetische Einwirkung, Computerviren, Softwarefehler/Softwareupdates, Programmierungsfehler oder das Löschen oder Ändern oder fehlerhaftes Lesen/Verarbeiten von Daten ohne gleichzeitige Zerstörung oder Beschädigung des Datenträgermaterials;
- t) Schäden durch den Verlust von Daten (z. B. Bildern, Software, Downloads, Apps, Musik etc.);
- u) Schäden durch Mängel, die bei Abschluss der Versicherung bereits vorhanden waren;
- v) Schäden durch Kriegsereignisse jeder Art, Bürgerkrieg, Revolution, Rebellion, Aufstand oder Verfügung von hoher Hand (z. B. Beschlagnahme oder Verstaatlichung) oder durch Kernenergie.
3. Selbstbeteiligung
Der Entschädigungsbetrag wird je Versicherungsfall um eine Selbstbeteiligung in Höhe von 10 % des Schadens, maximal um 5.000 EUR, gekürzt. Eine gegebenenfalls vertraglich vereinbarte weitere Selbstbeteiligung findet keine Anwendung.
4. Besonderes Kündigungsrecht
Sie und wir können die Versicherung für die unbenannten Gefahren jederzeit in Textform kündigen. Eine von Ihnen erklärte Kündigung wird mit Zugang bei uns, eine von uns erklärte Kündigung wird eine Woche nach dem Zugang bei Ihnen wirksam.
Machen wir von unserem Kündigungsrecht Gebrauch, so können Sie den gesamten Vertrag innerhalb eines Monats nach Zugang unserer Kündigung zum gleichen oder zu einem späteren Zeitpunkt in Textform kündigen.
Was bedeutet das konkret?
Der Baustein Unbenannte Gefahren erweitert den Schutz auf plötzliche, unerwartete Schäden am Gebäude, die in den regulären Bedingungen nicht ausdrücklich aufgeführt sind. Damit sind auch Ereignisse abgedeckt, an die man beim Vertragsabschluss nicht gedacht hat – vorausgesetzt, sie waren nicht vorhersehbar. Bestimmte Bereiche und Schadenursachen sind allerdings ausgenommen, und im Schadenfall wird ein Eigenanteil vom Entschädigungsbetrag abgezogen. Diese Erläuterung ist eine unverbindliche Lesehilfe; maßgeblich sind allein die Angaben oben und das Bedingungswerk.
Häufige Fragen
Was sind unbenannte Gefahren im Premium Schutz?
Das sind Gefahren, die unvorhergesehen versicherte Sachen zerstören oder beschädigen und die in den regulären Bedingungen der Barmenia-Wohngebäudeversicherung „Premium Schutz“ nicht versichert sind oder werden können. Entschädigt werden nur Sachen, die nicht beruflichen oder gewerblichen Zwecken dienen.
Wie hoch ist die Selbstbeteiligung bei unbenannten Gefahren?
Je Versicherungsfall wird der Entschädigungsbetrag um 10 % des Schadens, maximal um 5.000 EUR, gekürzt. Eine gegebenenfalls vertraglich vereinbarte weitere Selbstbeteiligung findet keine Anwendung.
Welche Schäden sind nicht versichert?
Ausgeschlossen sind unter anderem Gefahren, die nur gegen Zusatzbeitrag versicherbar sind (z. B. Weitere Naturgefahren, Glasbruch, Haus- und Wohnungsschutzbrief), die Gefahren der Elektronikversicherung für elektrotechnische und elektronische Geräte sowie zahlreiche weitere Schäden wie Vorsatz, Sturmflut, Grundwasser, Verschleiß, Abnutzung oder Kriegsereignisse.
Kann ich die Versicherung gegen unbenannte Gefahren kündigen?
Ja. Sie und der Versicherer können die Versicherung für die unbenannten Gefahren jederzeit in Textform kündigen. Ihre Kündigung wird mit Zugang beim Versicherer wirksam, eine Kündigung des Versicherers eine Woche nach Zugang bei Ihnen.
Was gilt bei grob fahrlässig herbeigeführten Schäden?
Wird der Schaden grob fahrlässig herbeigeführt, darf der Versicherer seine Leistung in einem der Schwere des Verschuldens entsprechenden Verhältnis kürzen. Der Verzicht auf diese Leistungskürzung gilt für die Versicherung unbenannter Gefahren nicht.