In der Barmenia Gebäudeversicherung im Premium Schutz erfahren Eigentümer, welche Schäden an elektronischen Anlagen und Geräten nicht versichert sind – von Abnutzung und Verschleiß über allmähliche Einwirkung bis zu Sonderregeln für Photovoltaik-, Solarthermie-, Geothermie- und Wärmepumpenanlagen sowie Software- und Datenträgerschäden.
Nicht versicherte Gefahren und Schäden
Wir entschädigen ohne Berücksichtigung mitwirkender Ursachen nicht für:
- (1) Schäden, die durch Ereignisse (Gefahren) verursacht werden, die bereits nach den Basis Regelungen versichert sind bzw. in den Versicherungsschutz eingeschlossen werden können.
- (2) Schäden durch nicht naturbedingte Erdsenkung;
- (3) Schäden durch Mängel, die bei Abschluss der Versicherung bereits vorhanden waren und dem Versicherungsnehmer bekannt sein mussten.
- (4) Schäden durch gebrauchsbedingte Abnutzung, Verschleiß;
(5) Speziell für Photovoltaikanlagen gilt:
Nicht versichert sind Schäden durch betriebsbedingte normale oder betriebsbedingte vorzeitige Abnutzung oder Alterung
- an versicherten Photovoltaikanlagen und
- an ihren Austauscheinheiten;
Folgeschäden an weiteren Austauscheinheiten werden aber entschädigt. Die Entschädigungsregelung für elektronische Bauteile bleibt bestehen.
(6) Speziell für Solarthermie-, Geothermie- sowie sonstigen Wärmepumpenanlagen gilt:
a) Nicht versichert sind Schäden an der versicherten Anlage durch betriebsbedingte normale oder betriebsbedingte vorzeitige Abnutzung, korrosive Angriffe oder Abzehrungen, übermäßigen Ansatz von Kesselstein, Schlamm oder sonstige Ablagerungen.
b) Versicherungsschutz besteht aber für benachbarte Maschinenteile, die infolge eines unter a) genannten Schadens beschädigt werden und nicht aus den vorstehenden Gründen bereits erneuerungsbedürftig waren.
c) Der Versicherungsschutz bleibt ebenfalls bestehen, wenn der betriebsbedingte vorzeitige Verschleiß, der korrosive Angriff oder die Abzehrung, der übermäßige Ansatz von Kesselstein, Schlamm oder eine sonstige Ablagerung auf einen Konstruktions-, Material- oder Ausführungsfehler, auf ein Versagen von Mess-, Regel- oder Sicherheitseinrichtungen oder auf Wasser-, Öl- oder Schmiermittelmangel an der Anlage zurückzuführen ist.
Gleiches gilt für entsprechende Schäden durch Bedienungsfehler, Ungeschicklichkeit oder Vorsatz Dritter.
(7) Schäden durch Nutzung einer Sache, von der Ihnen bekannt sein musste, dass sie reparaturbedürftig ist.
Wir entschädigen aber in folgenden Fällen:
- Der Schaden wurde nicht durch die Reparaturbedürftigkeit verursacht.
- Die Sache war zur Zeit des Schadens mit unserer Zustimmung wenigstens behelfsmäßig repariert.
(8) Schäden, für die ein Dritter als Lieferant (Hersteller oder Händler), Werkunternehmer oder aus Reparaturauftrag gesetzlich oder vertraglich haftet (z. B. Gewährleistungs- und Garantieansprüche).
Bestreitet der Dritte seine Eintrittspflicht, so leisten wir zunächst Entschädigung. Ergibt sich nach Zahlung der Entschädigung, dass ein Dritter für den Schaden eintreten muss und bestreitet der Dritte dies, so behalten Sie zunächst die bereits gezahlte Entschädigung.
§ 86 Versicherungsvertragsgesetz – Übergang von Ersatzansprüchen – gilt für diese Fälle nicht. Sie haben Ihren Anspruch auf Kosten und nach unseren Weisungen außergerichtlich und erforderlichenfalls gerichtlich geltend zu machen.
Die Entschädigung ist zurückzuzahlen, wenn Sie unserer Weisung nicht folgen oder soweit der Dritte Ihnen Schadenersatz leistet.
- (9) Schäden durch allmähliche Einwirkung (z. B. durch Feuchtigkeit, Trockenheit, Licht- und Temperatureinflüsse, Rost und Oxidation);
- (10) Schäden durch Witterungseinflüsse an im freien befindlichen versicherten Sachen;
- (11) Schäden, wenn die versicherte Sache nicht ihrer Bestimmung entsprechend oder nicht nach den Vorgaben des Herstellers verwendet oder gereinigt wird;
- (12) Schäden durch Be- oder Verarbeitung, unsachgemäße Reparatur/Eingriffe und nicht fachgerechtes Einbauen;
- (13) Schäden, die nicht die Gebrauchs- oder Funktionsfähigkeit der versicherten Sache beeinträchtigen (z. B. Kratzer, Schrammen, Lack- oder ähnliche Schönheitsschäden);
- (14) Schäden an oder durch Software oder Datenträger, durch Computerviren, Programmierungs- oder Softwarefehler.
Was bedeutet das konkret?
Diese Aufstellung zeigt als unverbindliche Lesehilfe, welche Schäden an elektronischen Anlagen und Geräten vom Versicherungsschutz ausgenommen sind. Dazu zählen unter anderem normale Abnutzung und Verschleiß, allmähliche Einwirkungen wie Feuchtigkeit oder Rost, Witterungseinflüsse im Freien sowie Software- und Datenträgerschäden. Für Photovoltaik-, Solarthermie-, Geothermie- und Wärmepumpenanlagen gelten dabei besondere Regelungen mit eigenen Rückausnahmen.
Häufige Fragen
Sind Schäden durch Abnutzung und Verschleiß versichert?
Nein. Schäden durch gebrauchsbedingte Abnutzung und Verschleiß werden nicht entschädigt.
Gelten für Photovoltaikanlagen besondere Regeln?
Ja. Nicht versichert sind Schäden durch betriebsbedingte normale oder vorzeitige Abnutzung oder Alterung an versicherten Photovoltaikanlagen und ihren Austauscheinheiten. Folgeschäden an weiteren Austauscheinheiten werden aber entschädigt, und die Entschädigungsregelung für elektronische Bauteile bleibt bestehen.
Was passiert, wenn ein Dritter für den Schaden haftet?
Schäden, für die ein Dritter als Lieferant, Werkunternehmer oder aus Reparaturauftrag gesetzlich oder vertraglich haftet, sind nicht versichert. Bestreitet der Dritte seine Eintrittspflicht, wird zunächst Entschädigung geleistet. Der Anspruch ist dann nach unseren Weisungen geltend zu machen; die Entschädigung ist zurückzuzahlen, wenn Sie der Weisung nicht folgen oder soweit der Dritte Schadenersatz leistet.
Sind Software- und Datenträgerschäden abgedeckt?
Nein. Schäden an oder durch Software oder Datenträger, durch Computerviren, Programmierungs- oder Softwarefehler sind nicht versichert.
Sind Kratzer oder Lackschäden versichert?
Nein. Schäden, die nicht die Gebrauchs- oder Funktionsfähigkeit der versicherten Sache beeinträchtigen – etwa Kratzer, Schrammen, Lack- oder ähnliche Schönheitsschäden – werden nicht entschädigt.