Die Barmenia Gebäudeversicherung im Premium Schutz erstattet Schäden an elektrotechnischen und elektronischen Anlagen und Geräten – etwa durch Bedienungsfehler, Kurzschluss, Überspannung, Wasser oder Frost. Auch Diebstahl, Einbruchdiebstahl, Raub und Plünderung sind abgedeckt. Erfahren Sie, welche Gefahren versichert sind und wann die Leistung gekürzt werden kann.
Versicherte Gefahren und Schäden
Wir leisten Entschädigung für elektrotechnische und elektronische Anlagen und Geräte, die zu den versicherten Sachen gehören, die durch die folgenden Ereignisse (Gefahren) unvorhergesehen zerstört oder beschädigt werden:
- Bedienungsfehler, Ungeschicklichkeit oder Vorsatz Dritter;
- Konstruktions-, Material- oder Ausführungsfehler;
- Kurzschluss, Überstrom oder Überspannung;
- Versagen von Mess-, Regel- oder Sicherheitseinrichtungen;
- Schwelen, Glimmen, Sengen oder Glühen;
- Wasser-, Öl- oder Schmiermittelmangel;
- Wasser, Feuchtigkeit;
- Zerreißen wegen Fliehkraft;
- Überdruck oder Unterdruck;
- Frost oder Eisgang.
Darüber hinaus entschädigen wir für versicherte elektrotechnische und elektronische Anlagen und Geräte oder deren Teile, wenn sie durch die folgenden Ereignisse abhandenkommen:
- Diebstahl,
- Einbruchdiebstahl,
- Raub oder Plünderung.
Unvorhergesehen sind Schäden, die Sie weder rechtzeitig vorhergesehen haben noch mit aller gebotenen Aufmerksamkeit hätten vorhersehen können.
Haben Sie den Schaden nicht vorhergesehen, weil Sie die erforderliche Aufmerksamkeit grob fahrlässig vernachlässigt haben, sind wir berechtigt, unsere Leistung zu kürzen.
Die Kürzung richtet sich nach der Schwere Ihres Verschuldens. Der Verzicht auf diese Leistungskürzung gilt nicht für diese Versicherung von Elektronikgefahren.
Was bedeutet das konkret?
Im Premium Schutz sind Ihre elektrischen und elektronischen Anlagen und Geräte gegen eine Vielzahl unerwarteter Schäden abgesichert – von Bedienungsfehlern über Kurzschluss und Überspannung bis hin zu Feuchtigkeit oder Frost. Auch wenn Geräte gestohlen werden oder durch Einbruch, Raub oder Plünderung verloren gehen, springt die Versicherung ein. Wichtig ist, dass der Schaden unvorhergesehen eintritt. Wer die nötige Sorgfalt grob fahrlässig außer Acht lässt, muss damit rechnen, dass die Leistung entsprechend gekürzt wird.
Häufige Fragen
Welche Schäden an elektronischen Geräten sind versichert?
Entschädigt werden unvorhergesehene Zerstörungen oder Beschädigungen durch Bedienungsfehler, Ungeschicklichkeit oder Vorsatz Dritter, Konstruktions-, Material- oder Ausführungsfehler, Kurzschluss, Überstrom oder Überspannung, Versagen von Mess-, Regel- oder Sicherheitseinrichtungen, Schwelen, Glimmen, Sengen oder Glühen, Wasser-, Öl- oder Schmiermittelmangel, Wasser und Feuchtigkeit, Zerreißen wegen Fliehkraft, Überdruck oder Unterdruck sowie Frost oder Eisgang.
Ist auch Diebstahl von Geräten mitversichert?
Ja. Es wird auch entschädigt, wenn versicherte elektrotechnische und elektronische Anlagen und Geräte oder deren Teile durch Diebstahl, Einbruchdiebstahl, Raub oder Plünderung abhandenkommen.
Was bedeutet „unvorhergesehen"?
Unvorhergesehen sind Schäden, die Sie weder rechtzeitig vorhergesehen haben noch mit aller gebotenen Aufmerksamkeit hätten vorhersehen können.
Kann die Leistung gekürzt werden?
Ja. Haben Sie den Schaden nicht vorhergesehen, weil Sie die erforderliche Aufmerksamkeit grob fahrlässig vernachlässigt haben, ist der Versicherer berechtigt, die Leistung zu kürzen. Die Kürzung richtet sich nach der Schwere Ihres Verschuldens. Der Verzicht auf diese Leistungskürzung gilt nicht für die Versicherung von Elektronikgefahren.