Mit dem Premium Schutz der Barmenia Gebäudeversicherung sind elektrotechnische und elektronische Anlagen und Geräte abgesichert – von Photovoltaik- und Wärmepumpenanlagen über Smart-Home-Technik bis hin zu Wallboxen. Der Beitrag erklärt, welche Sachen ab Betriebsfertigkeit versichert sind und welche ausgeschlossen bleiben.
1. Versicherte Sachen
Versichert sind alle elektrotechnischen und elektronischen Anlagen und Geräte des versicherten Gebäudes, sobald sie betriebsfertig sind, insbesondere für:
- Photovoltaikanlagen,
- Solarthermie-, Geothermie- sowie sonstige Wärmepumpenanlagen,
- Smart-Home-Anlagen/Geräte und
- sonstige elektrotechnische und elektronische Anlagen und Geräte, einschließlich Wandladestationen (sog. Wallboxen) zum Aufladen von Elektrofahrzeugen.
Betriebsfertig ist eine Sache, sobald sie erprobt oder ein vorgesehener Probebetrieb beendet ist. Sie muss sich in Betrieb befinden, zumindest aber zur Arbeitsaufnahme bereit sein.
Der Versicherungsschutz besteht auch, wenn die Betriebsfertigkeit zu einem späteren Zeitpunkt unterbrochen ist.
Dies gilt ebenfalls während einer De- oder Remontage sowie während eines Transports der Sache innerhalb des Versicherungsorts.
2. Nicht versicherte Sachen
Nicht versichert sind:
- a) Sachen;
- b) Wechseldatenträger;
- c) Hilfs- und Betriebsstoffe;
- d) Verbrauchsmaterialien und Arbeitsmittel;
- e) Werkzeuge aller Art;
- f) Akkumulatoren;
- g) sonstige Teile, die während der Lebensdauer der versicherten Sachen erfahrungsgemäß mehrfach ausgewechselt werden müssen;
- h) ausschließlich beruflich genutzte Anlagen und Geräte.
Für die unter c) bis g) genannten Sachen leisten wir jedoch Entschädigung, wenn diese für die Wiederherstellung einer von einem Versicherungsfall betroffenen versicherten
- Photovoltaikanlage,
- Solarthermie-, Geothermie-
- sowie sonstige Wärmepumpenanlage
erforderlich sind.
Was bedeutet das konkret?
Die Gebäudeversicherung im Premium Schutz deckt die fest zum Gebäude gehörende Elektro- und Elektroniktechnik ab, sobald sie einsatzbereit ist – etwa Photovoltaik, Wärmepumpen, Smart-Home-Technik oder eine Wallbox. Bestimmte Verschleiß- und Verbrauchsteile, Werkzeuge, Akkus sowie rein beruflich genutzte Geräte sind grundsätzlich nicht versichert. Werden solche Teile jedoch benötigt, um eine beschädigte Photovoltaik- oder Wärmepumpenanlage wieder instand zu setzen, ist eine Entschädigung möglich. Diese Erläuterung ist eine unverbindliche Lesehilfe.
Häufige Fragen
Welche Anlagen und Geräte sind versichert?
Versichert sind alle elektrotechnischen und elektronischen Anlagen und Geräte des versicherten Gebäudes, sobald sie betriebsfertig sind, insbesondere Photovoltaikanlagen, Solarthermie-, Geothermie- sowie sonstige Wärmepumpenanlagen, Smart-Home-Anlagen/Geräte und sonstige Anlagen und Geräte einschließlich Wallboxen zum Aufladen von Elektrofahrzeugen.
Wann gilt eine Sache als betriebsfertig?
Betriebsfertig ist eine Sache, sobald sie erprobt oder ein vorgesehener Probebetrieb beendet ist. Sie muss sich in Betrieb befinden, zumindest aber zur Arbeitsaufnahme bereit sein.
Besteht der Schutz auch bei Unterbrechung oder Transport?
Ja. Der Versicherungsschutz besteht auch, wenn die Betriebsfertigkeit zu einem späteren Zeitpunkt unterbrochen ist. Dies gilt ebenfalls während einer De- oder Remontage sowie während eines Transports der Sache innerhalb des Versicherungsorts.
Was ist nicht versichert?
Nicht versichert sind unter anderem Wechseldatenträger, Hilfs- und Betriebsstoffe, Verbrauchsmaterialien und Arbeitsmittel, Werkzeuge aller Art, Akkumulatoren, mehrfach auszuwechselnde Teile sowie ausschließlich beruflich genutzte Anlagen und Geräte.
Gibt es Ausnahmen bei nicht versicherten Teilen?
Ja. Für die unter c) bis g) genannten Sachen wird Entschädigung geleistet, wenn diese für die Wiederherstellung einer von einem Versicherungsfall betroffenen versicherten Photovoltaikanlage, Solarthermie-, Geothermie- sowie sonstigen Wärmepumpenanlage erforderlich sind.