In der Barmenia Gebäudeversicherung im Premium Schutz sind bestimmte Schäden durch Naturgefahren vom Versicherungsschutz ausgenommen – dazu zählen unter anderem Sturmflut, eindringender Regen durch nicht ordnungsgemäß geschlossene Fenster, Grundwasser, Brand oder Blitzschlag sowie Trockenheit. Auch Schäden an nicht bezugsfertigen Gebäuden und an Schaufensterscheiben bleiben unberücksichtigt.
Nicht versichert sind ohne Berücksichtigung mitwirkender Ursachen – es sei denn, im Folgenden sind solche genannt – Schäden durch:
- a) Sturmflut;
- b) Eindringen von Regen, Hagel, Schnee oder Schmutz durch nicht ordnungsgemäß geschlossene Fenster, Außentüren oder andere Öffnungen. Dies gilt nicht, wenn diese Öffnungen durch Sturm oder Hagel entstanden sind und einen Gebäudeschaden darstellen;
- c) Grundwasser, soweit nicht infolge von Witterungsniederschlägen oder Ausuferung von oberirdischen Gewässern an die Erdoberfläche gedrungen;
- d) Brand; Blitzschlag; Überspannung durch Blitz; Explosion; Implosion; Anprall oder Absturz eines Luftfahrzeugs oder eines unbemannten Flugkörpers, seiner Teile oder seiner Ladung; Seng-, Schmor- und Nutzwärmeschäden. Dies gilt nicht, soweit diese Gefahren durch ein versichertes Erdbeben ausgelöst wurden;
- e) Trockenheit oder Austrocknung.
Nicht versichert sind darüber hinaus Schäden an:
- f) nicht bezugsfertigen Gebäuden und Gebäudeteilen sowie an Sachen, die sich darin befinden;
- g) Laden- und Schaufensterscheiben.
Was bedeutet das konkret?
Die Aufstellung zeigt, welche Schäden im Zusammenhang mit Naturgefahren nicht vom Versicherungsschutz umfasst sind. Dazu gehören etwa Sturmflut, Wasser, das durch offene oder nicht ordnungsgemäß geschlossene Fenster und Türen eindringt, sowie bestimmte Feuer- und Blitzereignisse. Für einige Punkte gelten Ausnahmen: Sind Öffnungen durch Sturm oder Hagel als Gebäudeschaden entstanden, greift der Ausschluss nicht, ebenso wenn die Gefahren durch ein versichertes Erdbeben ausgelöst wurden. Diese Erläuterung ist eine unverbindliche Lesehilfe.
Häufige Fragen
Sind Schäden durch Sturmflut versichert?
Nein, Schäden durch Sturmflut sind nicht versichert.
Ist Regen versichert, der durch offene Fenster eindringt?
Schäden durch eindringenden Regen, Hagel, Schnee oder Schmutz durch nicht ordnungsgemäß geschlossene Fenster, Außentüren oder andere Öffnungen sind nicht versichert. Dies gilt jedoch nicht, wenn diese Öffnungen durch Sturm oder Hagel entstanden sind und einen Gebäudeschaden darstellen.
Sind Brand- oder Blitzschäden über die Naturgefahren abgedeckt?
Schäden durch Brand, Blitzschlag, Überspannung durch Blitz, Explosion, Implosion, Anprall oder Absturz eines Luftfahrzeugs sowie Seng-, Schmor- und Nutzwärmeschäden sind nicht versichert. Ausgenommen ist der Fall, dass diese Gefahren durch ein versichertes Erdbeben ausgelöst wurden.
Sind Schäden an nicht bezugsfertigen Gebäuden versichert?
Nein, Schäden an nicht bezugsfertigen Gebäuden und Gebäudeteilen sowie an Sachen, die sich darin befinden, sind nicht versichert.
Ist Grundwasser vom Versicherungsschutz ausgeschlossen?
Grundwasser ist ausgeschlossen, soweit es nicht infolge von Witterungsniederschlägen oder Ausuferung von oberirdischen Gewässern an die Erdoberfläche gedrungen ist.