In der Wohngebäudeversicherung "Premium Schutz" der Barmenia Versicherung wird bei Schäden durch weitere Naturgefahren je Versicherungsfall eine Selbstbeteiligung von 10 % des Schadenbetrages abgezogen, höchstens jedoch 5.000 EUR. So wirkt sich der Eigenanteil auf Ihre Entschädigung aus.
In der Gebäudeversicherung der Barmenia Versicherung "Premium Schutz" gilt Folgendes:
Der Entschädigungsbetrag, der sich für Schäden durch weitere Naturgefahren nach den Regelungen dieser Wohngebäudeversicherungsbedingungen ergibt, wird je Versicherungsfall um eine Selbstbeteiligung gekürzt.
Höhe der Selbstbeteiligung je Versicherungsfall:
- 10 % des Schadenbetrages
- höchstens 5.000 EUR
Was bedeutet das konkret?
Bei einem Schaden durch weitere Naturgefahren tragen Sie einen Teil des Schadens selbst. Dieser Eigenanteil beträgt 10 % des Schadenbetrages, wird aber nach oben auf 5.000 EUR begrenzt. Der übrige Betrag wird als Entschädigung ausgezahlt. Die Selbstbeteiligung fällt für jeden Versicherungsfall an.
Häufige Fragen
Wie hoch ist die Selbstbeteiligung bei Naturgefahren?
Die Selbstbeteiligung beträgt 10 % des Schadenbetrages, höchstens jedoch 5.000 EUR je Versicherungsfall.
Gibt es eine Obergrenze für die Selbstbeteiligung?
Ja, die Selbstbeteiligung ist auf höchstens 5.000 EUR je Versicherungsfall begrenzt.
Für welchen Tarif gilt diese Regelung?
Die Regelung gilt in der Gebäudeversicherung der Barmenia Versicherung im Tarif "Premium Schutz".
Wird die Selbstbeteiligung pro Schaden abgezogen?
Ja, der Entschädigungsbetrag wird je Versicherungsfall um die Selbstbeteiligung gekürzt.