Die Barmenia Gebäudeversicherung im Premium Schutz leistet Entschädigung für versicherte Sachen, die durch Überschwemmung und Rückstau zerstört, beschädigt werden oder abhandenkommen, und erklärt, wann diese Gefahren greifen und welche Wartezeit gilt.
Wir zahlen auch Entschädigung für versicherte Sachen, die durch Überschwemmung und Rückstau zerstört oder beschädigt werden oder abhandenkommen.
1. Überschwemmung
Überschwemmung ist die Überflutung von Grund und Boden des Versicherungsgrundstücks mit erheblichen Mengen von Oberflächenwasser.
Dies gilt nur, wenn:
- a) eine Ausuferung von oberirdischen (stehenden oder fließenden) Gewässern,
- b) Witterungsniederschläge oder
- c) ein Austritt von Grundwasser an die Erdoberfläche als Folge von a) oder b) die Überflutung verursacht haben.
2. Rückstau
Rückstau liegt vor, wenn Wasser aus den gebäudeeigenen Ableitungsrohren oder damit verbundenen Einrichtungen in das Gebäude eindringt.
Dies gilt nur, wenn:
- a) eine Ausuferung von oberirdischen (stehenden oder fließenden) Gewässern oder
- b) Witterungsniederschläge den Rückstau verursacht haben.
3. Wartezeit für die Gefahren Überschwemmung und Rückstau
Der Versicherungsschutz für die Gefahren Überschwemmung und Rückstau beginnt nicht vor dem Ablauf einer Wartezeit von 14 Tagen, beginnend ab Abschluss der Versicherung gegen weitere Naturgefahren.
Für Versicherungsfälle, die vor Beginn des Versicherungsschutzes eingetreten sind, wird nicht geleistet.
Diese Wartezeit entfällt:
- a) bei durch Starkregen verursachte/n Überschwemmung/Rückstau; Starkregen liegt vor, wenn innerhalb eines ununterbrochenen Zeitraums von 12 Stunden solche Mengen an Witterungsniederschlägen am Versicherungsort fallen, die in der Folge nicht schnell genug im Boden versickern und über die Abwasserkanalsysteme nicht mehr abgeleitet werden können.
- b) soweit vor diesem Vertrag über einen anderen Vertrag Versicherungsschutz gegen die vorstehend genannten Elementargefahren „Überschwemmung und Rückstau" bestanden hat und der Versicherungsschutz ohne zeitliche Unterbrechung durch den vorliegenden Vertrag fortgesetzt wird.
Was bedeutet das konkret?
Der Premium Schutz greift, wenn Wasser durch eine Überschwemmung oder einen Rückstau in Ihr Gebäude gelangt und versicherte Sachen beschädigt. Als Überschwemmung gilt dabei, wenn Grund und Boden mit größeren Mengen Oberflächenwasser überflutet werden – etwa weil ein Gewässer über die Ufer tritt, es stark regnet oder Grundwasser an die Oberfläche tritt. Von einem Rückstau spricht man, wenn Wasser aus den Rohren wieder ins Gebäude zurückgedrückt wird. Grundsätzlich gilt eine Wartezeit von 14 Tagen, die aber unter bestimmten Voraussetzungen entfallen kann.
Häufige Fragen
Was gilt als Überschwemmung?
Eine Überschwemmung ist die Überflutung von Grund und Boden des Versicherungsgrundstücks mit erheblichen Mengen von Oberflächenwasser. Ursache muss eine Ausuferung von oberirdischen Gewässern, Witterungsniederschläge oder ein daraus folgender Austritt von Grundwasser an die Erdoberfläche sein.
Wann liegt ein Rückstau vor?
Ein Rückstau liegt vor, wenn Wasser aus den gebäudeeigenen Ableitungsrohren oder damit verbundenen Einrichtungen in das Gebäude eindringt. Dies gilt nur, wenn eine Ausuferung von oberirdischen Gewässern oder Witterungsniederschläge den Rückstau verursacht haben.
Wie lange dauert die Wartezeit?
Der Versicherungsschutz für Überschwemmung und Rückstau beginnt nicht vor Ablauf einer Wartezeit von 14 Tagen ab Abschluss der Versicherung gegen weitere Naturgefahren. Für Versicherungsfälle vor Beginn des Versicherungsschutzes wird nicht geleistet.
Wann entfällt die Wartezeit?
Die Wartezeit entfällt bei durch Starkregen verursachter Überschwemmung oder verursachtem Rückstau. Sie entfällt außerdem, wenn zuvor über einen anderen Vertrag Versicherungsschutz gegen diese Elementargefahren bestand und der Schutz ohne zeitliche Unterbrechung durch diesen Vertrag fortgesetzt wird.
Was gilt als Starkregen?
Starkregen liegt vor, wenn innerhalb eines ununterbrochenen Zeitraums von 12 Stunden solche Mengen an Witterungsniederschlägen am Versicherungsort fallen, die in der Folge nicht schnell genug im Boden versickern und über die Abwasserkanalsysteme nicht mehr abgeleitet werden können.