Die Barmenia Gebäudeversicherung im Premium Schutz benennt genau, welche Schäden bei Sturm und Hagel nicht versichert sind – von Sturmflut über Grundwasser bis zu nicht bezugsfertigen Gebäuden. So wissen Eigentümer, wo die Grenzen des Versicherungsschutzes liegen.
Nicht versichert sind ohne Berücksichtigung mitwirkender Ursachen – es sei denn, im Folgenden sind solche genannt – Schäden durch:
- Sturmflut;
- Eindringen von Regen, Hagel, Schnee oder Schmutz durch nicht ordnungsgemäß geschlossene Fenster, Außentüren oder andere Öffnungen. Dies gilt nicht, wenn diese Öffnungen durch eine wetterbedingte Luftbewegung oder Hagel entstanden sind und einen Gebäudeschaden darstellen;
- Grundwasser, soweit nicht infolge von Witterungsniederschlägen oder Ausuferung von oberirdischen Gewässern an die Erdoberfläche gedrungen;
- Brand; Blitzschlag; Überspannung durch Blitz; Explosion; Implosion; Anprall oder Absturz eines Luftfahrzeugs oder eines unbemannten Flugkörpers, seiner Teile oder seiner Ladung; Seng-, Schmor- und Nutzwärmeschäden. Dies gilt nicht, soweit diese Gefahren durch ein versichertes Erdbeben ausgelöst wurden;
- Trockenheit oder Austrocknung.
Nicht versichert sind darüber hinaus Schäden an:
- nicht bezugsfertigen Gebäuden und Gebäudeteilen sowie an Sachen, die sich darin befinden;
- Laden- und Schaufensterscheiben.
Was bedeutet das konkret?
Diese Übersicht zeigt als unverbindliche Lesehilfe, in welchen Fällen die Gebäudeversicherung bei Sturm und Hagel nicht einspringt. Dazu zählen etwa Sturmflut, das Eindringen von Wasser durch offen stehende Fenster oder Türen, Grundwasser sowie bestimmte Feuer- und Explosionsgefahren. Auch Schäden an nicht bezugsfertigen Gebäuden und an Laden- oder Schaufensterscheiben gehören nicht zum Schutz. Maßgeblich sind stets die konkreten Tarifbedingungen.
Häufige Fragen
Sind Schäden durch Sturmflut versichert?
Nein, Schäden durch Sturmflut sind nicht versichert.
Was gilt, wenn Regen oder Hagel durch offene Fenster eindringt?
Das Eindringen von Regen, Hagel, Schnee oder Schmutz durch nicht ordnungsgemäß geschlossene Fenster, Außentüren oder andere Öffnungen ist nicht versichert. Dies gilt jedoch nicht, wenn diese Öffnungen durch eine wetterbedingte Luftbewegung oder Hagel entstanden sind und einen Gebäudeschaden darstellen.
Sind Grundwasserschäden ausgeschlossen?
Grundwasser ist nicht versichert, soweit es nicht infolge von Witterungsniederschlägen oder Ausuferung von oberirdischen Gewässern an die Erdoberfläche gedrungen ist.
Sind Schäden an nicht bezugsfertigen Gebäuden versichert?
Nein, Schäden an nicht bezugsfertigen Gebäuden und Gebäudeteilen sowie an den darin befindlichen Sachen sind nicht versichert. Ebenso ausgeschlossen sind Schäden an Laden- und Schaufensterscheiben.
Gibt es Ausnahmen bei Brand- oder Explosionsschäden?
Schäden durch Brand, Blitzschlag, Überspannung durch Blitz, Explosion, Implosion, Anprall oder Absturz eines Luftfahrzeugs sowie Seng-, Schmor- und Nutzwärmeschäden sind nicht versichert. Dies gilt jedoch nicht, soweit diese Gefahren durch ein versichertes Erdbeben ausgelöst wurden.