In der Barmenia Gebäudeversicherung im Premium Schutz sind bestimmte Schäden durch Leitungswasser vom Versicherungsschutz ausgenommen – etwa durch Plansch- oder Reinigungswasser, Schwamm, Grundwasser, Überschwemmung, Erdbeben, Brand, Sturm oder Hagel. Hier erfahren Sie, welche Ursachen nicht abgesichert sind und was für nicht bezugsfertige Gebäude gilt.
Nicht versichert sind ohne Berücksichtigung mitwirkender Ursachen – es sei denn, im Folgenden sind solche genannt – Schäden durch:
- a) Plansch- oder Reinigungswasser;
- b) Schwamm (holzzerstörende Pilze);
- c) Grundwasser, stehendes oder fließendes Gewässer, Überschwemmung oder Witterungsniederschläge oder einen durch diese Ursachen hervorgerufenen Rückstau;
- d) Erdbeben, Schneedruck, Lawinen, Vulkanausbruch;
- e) Erdsenkung oder Erdrutsch, es sei denn, dass Leitungswasser die Erdsenkung oder den Erdrutsch verursacht hat;
- f) Brand; Blitzschlag; Überspannung durch Blitz; Explosion; Implosion; Anprall oder Absturz eines Luftfahrzeugs oder eines unbemannten Flugkörpers, seiner Teile oder seiner Ladung; Seng-, Schmor- und Nutzwärmeschäden;
- g) Öffnen der Sprinkler oder Bedienen der Berieselungsdüsen wegen eines Brandes, durch Druckproben oder durch Umbauten oder Reparaturarbeiten an dem versicherten Gebäude oder an der Wasserlösch- oder Berieselungsanlage;
- h) Sturm, Hagel.
i) Nicht versichert sind darüber hinaus Schäden an Gebäuden oder an Gebäudeteilen, die nicht bezugsfertig sind. Dies gilt auch für die in diesen Gebäuden oder Gebäudeteilen befindlichen Sachen.
Was bedeutet das konkret?
Nicht jeder Wasserschaden fällt unter den Leitungswasser-Schutz. Wasser, das beim Planschen oder Reinigen austritt, sowie Wasser von außen – etwa Grundwasser, Überschwemmung oder Niederschläge – gehören nicht zu den abgesicherten Ursachen. Ebenso ausgenommen sind Schäden, die eigenen Gefahrengruppen zuzuordnen sind, wie Brand, Sturm oder Erdbeben. Auch Gebäude oder Gebäudeteile, die noch nicht bezugsfertig sind, sind samt der darin befindlichen Sachen nicht mitversichert. Diese Beschreibung ist eine unverbindliche Lesehilfe; maßgeblich sind die genannten Punkte.
Häufige Fragen
Sind Schäden durch Plansch- oder Reinigungswasser versichert?
Nein. Schäden durch Plansch- oder Reinigungswasser sind nicht versichert.
Zählen Grundwasser, Überschwemmung oder Niederschläge zum Leitungswasserschutz?
Nein. Schäden durch Grundwasser, stehendes oder fließendes Gewässer, Überschwemmung oder Witterungsniederschläge sowie einen dadurch hervorgerufenen Rückstau sind nicht versichert.
Gibt es Ausnahmen bei Erdsenkung oder Erdrutsch?
Ja. Schäden durch Erdsenkung oder Erdrutsch sind grundsätzlich nicht versichert, es sei denn, dass Leitungswasser die Erdsenkung oder den Erdrutsch verursacht hat.
Sind Schäden an nicht bezugsfertigen Gebäuden abgesichert?
Nein. Schäden an Gebäuden oder Gebäudeteilen, die nicht bezugsfertig sind, sind nicht versichert. Das gilt auch für die darin befindlichen Sachen.
Sind Brand-, Sturm- oder Hagelschäden über diesen Baustein versichert?
Nein. Schäden durch Brand, Blitzschlag, Explosion, Sturm oder Hagel sind über diesen Leistungsbaustein nicht versichert.