Die Barmenia Gebäudeversicherung im Premium Schutz übernimmt frostbedingte und sonstige Bruchschäden an Ableitungsrohren der Wasserversorgung außerhalb des Gebäudes und schützt Eigentümer so vor hohen Reparaturkosten. Wer die geltenden Ausschlüsse kennt und die Entschädigungsgrenze im Blick behält, sichert seinen Anspruch im Schadensfall ab.
1. Umfang der Leistung:
Wir leisten Entschädigung für außerhalb von Gebäuden eintretende frostbedingte und sonstige Bruchschäden an Ableitungsrohren der Wasserversorgung, die auf dem Versicherungsgrundstück und außerhalb des versicherten Grundstücks verlegt sind und der Entsorgung versicherter Gebäude oder Anlagen dienen, soweit Sie dafür eine Gefahr tragen.
2. Ausnahme für gewerbliche Rohre:
„Punkt 1." gilt nicht für Rohre, die ausschließlich gewerblichen Zwecken dienen.
3. Kein Versicherungsschutz besteht, wenn:
- a) Dichtungen undicht geworden sind;
- b) Rohrstücke nicht bestimmungsgemäß liegen (Muffenversatz);
- c) Wurzeln in Rohre hineingewachsen sind, selbst wenn dadurch ein Materialschaden am Rohr oder an der Dichtung entstanden ist.
4. Entschädigungsgrenze:
Die Entschädigung ist je Versicherungsfall auf 20.000 EUR begrenzt.
Diese Leistungsgrenze entfällt, wenn:
- a) das versicherte Gebäude bei Eintritt des Schadensfalles nicht älter als 30 Jahre war oder
- b) Sie im Schadensfall nachweisen, dass
- in den letzten 10 Jahren vor Eintritt des Schadensfalles eine Dichtheitsprüfung des Entwässerungssystems des versicherten Gebäudes durchgeführt wurde und
- keine Mängel oder Schäden festgestellt wurden bzw. die dabei beanstandeten Mängel oder Schäden nachweisbar erfolgreich behoben wurden.
Was bedeutet das konkret?
Bricht ein Ableitungsrohr der Wasserversorgung außerhalb des Gebäudes – etwa durch Frost –, springt der Versicherungsschutz ein, sofern das Rohr der Entsorgung versicherter Gebäude oder Anlagen dient und Sie dafür eine Gefahr tragen. Reine Gewerberohre sowie Schäden durch undichte Dichtungen, verrutschte Rohrstücke oder eingewachsene Wurzeln sind ausgenommen. Grundsätzlich gilt eine Obergrenze je Schadensfall, die unter bestimmten Voraussetzungen entfallen kann.
Häufige Fragen
Welche Rohrschäden sind außerhalb des Gebäudes versichert?
Versichert sind außerhalb von Gebäuden eintretende frostbedingte und sonstige Bruchschäden an Ableitungsrohren der Wasserversorgung, die auf dem Versicherungsgrundstück und außerhalb des versicherten Grundstücks verlegt sind und der Entsorgung versicherter Gebäude oder Anlagen dienen, soweit Sie dafür eine Gefahr tragen.
Sind gewerblich genutzte Rohre mitversichert?
Nein. Der Versicherungsschutz gilt nicht für Rohre, die ausschließlich gewerblichen Zwecken dienen.
In welchen Fällen besteht kein Versicherungsschutz?
Kein Schutz besteht, wenn Dichtungen undicht geworden sind, Rohrstücke nicht bestimmungsgemäß liegen (Muffenversatz) oder Wurzeln in Rohre hineingewachsen sind – selbst wenn dadurch ein Materialschaden am Rohr oder an der Dichtung entstanden ist.
Wie hoch ist die Entschädigungsgrenze?
Die Entschädigung ist je Versicherungsfall auf 20.000 EUR begrenzt.
Wann entfällt die Entschädigungsgrenze?
Die Leistungsgrenze entfällt, wenn das versicherte Gebäude bei Eintritt des Schadensfalles nicht älter als 30 Jahre war oder wenn Sie nachweisen, dass in den letzten 10 Jahren vor dem Schadensfall eine Dichtheitsprüfung des Entwässerungssystems durchgeführt wurde und keine Mängel oder Schäden festgestellt bzw. beanstandete Mängel nachweisbar erfolgreich behoben wurden.