Die Barmenia Gebäudeversicherung im Premium Schutz sichert frostbedingte und sonstige Bruchschäden an Wasserzuleitungs- und Heizungsrohren ab, die auf oder außerhalb des Versicherungsgrundstücks verlegt sind – inklusive der Rohre von Warmwasser-, Dampf-, Klima-, Wärmepumpen- und Solarheizungsanlagen unter bestimmten Voraussetzungen.
Entschädigung für außerhalb von Gebäuden eintretende frostbedingte und sonstige Bruchschäden:
Wir leisten Entschädigung für außerhalb von Gebäuden eintretende frostbedingte und sonstige Bruchschäden an den Zuleitungsrohren der Wasserversorgung oder an den Rohren der Warmwasserheizungs-, Dampfheizungs-, Klima-, Wärmepumpen- oder Solarheizungsanlagen, die:
- auf dem Versicherungsgrundstück verlegt sind, aber nicht der Versorgung versicherter Gebäude oder Anlagen dienen,
- außerhalb des Versicherungsgrundstücks verlegt sind und der Versorgung versicherter Gebäude oder Anlagen dienen, soweit der Versicherungsnehmer die Gefahr trägt.
Dies gilt nicht für Rohre, die ausschließlich gewerblichen Zwecken dienen.
Was bedeutet das konkret?
Neben Rohren innerhalb des Gebäudes sind auch Rohre im Erdreich abgesichert – etwa Zuleitungsrohre der Wasserversorgung oder Rohre der Heizungsanlagen, die außerhalb von Gebäuden liegen. Entscheidend ist dabei, wo die Rohre verlegt sind, wofür sie genutzt werden und wer die Gefahr trägt. Rohre, die nur gewerblichen Zwecken dienen, fallen nicht unter diesen Schutz.
Häufige Fragen
Welche Schäden an den Rohren sind versichert?
Versichert sind außerhalb von Gebäuden eintretende frostbedingte und sonstige Bruchschäden an den Zuleitungsrohren der Wasserversorgung oder an den Rohren der Warmwasserheizungs-, Dampfheizungs-, Klima-, Wärmepumpen- oder Solarheizungsanlagen.
Sind Rohre auf dem Versicherungsgrundstück mitversichert?
Ja, wenn sie auf dem Versicherungsgrundstück verlegt sind, aber nicht der Versorgung versicherter Gebäude oder Anlagen dienen.
Gilt der Schutz auch für Rohre außerhalb des Grundstücks?
Ja, für Rohre, die außerhalb des Versicherungsgrundstücks verlegt sind und der Versorgung versicherter Gebäude oder Anlagen dienen, soweit der Versicherungsnehmer die Gefahr trägt.
Sind gewerblich genutzte Rohre eingeschlossen?
Nein, für Rohre, die ausschließlich gewerblichen Zwecken dienen, gilt dieser Schutz nicht.