Die Barmenia Gebäudeversicherung im Premium Schutz sichert Eigentümer gegen Schäden durch Leitungswasser ab und schützt so vor finanziellen Belastungen. Versichert sind bestimmungswidrig ausgetretenes Leitungswasser sowie frostbedingte und sonstige Bruchschäden an Rohren und Installationen – innerhalb wie außerhalb von Gebäuden. Erfahren Sie, welche Anlagen, Rohre und Einrichtungen zur versicherten Gefahr Leitungswasser zählen.
Gefahr Leitungswasser
1. Versicherte Gefahren und Schäden
Unter die Gefahr Leitungswasser fallen:
- a) Leitungswasserschäden
- b) Bruchschäden innerhalb von Gebäuden
- c) Bruchschäden außerhalb von Gebäuden
2. Leitungswasserschäden
Leitungswasser ist Wasser, das bestimmungswidrig ausgetreten ist aus:
- a) Rohren der Wasserversorgung (Zu- und Ableitungen) oder damit verbundenen Schläuchen;
- b) den mit diesen Rohren bzw. Schläuchen verbundenen sonstigen Einrichtungen oder deren wasserführenden Teilen;
- c) Heizungs- oder Klimaanlagen – insbesondere aus Solarthermie-, Geothermie- und sonstige Wärmepumpenanlagen;
- d) Wasserlösch- oder Berieselungsanlagen;
- e) Als Leitungswasser gilt auch Wasser, das bestimmungswidrig ausgetreten ist aus
- aa) Regenfallrohren,
- bb) Regenwassernutzungsanlagen/Zisternen oder Schwimmbecken/Pools sowie aus den mit diesen verbundenen Rohren bzw. Schläuchen, sonstigen Einrichtungen oder wasserführenden Teilen,
- cc) Wasserbetten oder Aquarien,
- dd) Zimmer-/Zierbrunnen, Wassersäulen oder Dekorationsgegenständen.
- f) Als Leitungswasser gelten auch Betriebsflüssigkeiten aus Heizungs- oder Klimaanlagen – insbesondere aus Solarthermie-, Geothermie- und sonstige Wärmepumpenanlagen – sowie Wasserdampf.
Ausgenommen davon sind die Flüssigkeiten, die zur Energieerzeugung bestimmt sind.
3. Bruchschäden innerhalb von Gebäuden
Versichert sind innerhalb von Gebäuden:
(1) frostbedingte und sonstige Bruchschäden an Rohren
- a) der Wasserversorgung (Zu- oder Ableitungen) oder den damit verbundenen Schläuchen;
- b) von Heizungs- oder Klimaanlagen – insbesondere von Rohren von Solarthermie-, Geothermie- und sonstigen Wärmepumpenanlagen;
- c) der Regenableitung;
- d) von Regenwassernutzungsanlagen/Zisternen;
- e) von Schwimmbädern;
- f) von Wasserlösch- oder Berieselungsanlagen.
- g) der Gasversorgung,
Das setzt voraus, dass diese Rohre kein Bauteil von Heizkesseln, Boilern oder vergleichbaren Anlagen sind.
(2) frostbedingte und sonstige Bruchschäden an folgenden Installationen
- a) Badeeinrichtungen, Waschbecken, Spülklosetts, Armaturen (z. B. Wasser- und Absperrhähne, Ventile, Geruchsverschlüsse, Wassermesser) sowie deren Anschlussschläuche;
Nicht versichert sind sonstige Bruchschäden an bereits defekten Armaturen.
Zu sonstigen Reparaturkosten für den Austausch einer Armatur, die wegen eines Rohrbruchs technisch erforderlich ist.
- b) Heizkörper, Heizkessel, Boiler oder vergleichbare Teile von Heizungs- oder Klimaanlagen – insbesondere von Solarthermie-, Geothermie- und sonstigen Wärmepumpenanlagen. Für sonstige Bruchschäden an diesen Installationen ist die Entschädigung je Versicherungsfall auf 10.000 EUR begrenzt.
Als innerhalb des Gebäudes gilt der gesamte Baukörper, einschließlich der Bodenplatte. Rohre von Solarheizungsanlagen auf dem Dach gelten als Rohre innerhalb des Gebäudes.
Soweit nicht etwas anderes vereinbart ist, sind Rohre und Installationen unterhalb der Bodenplatte (tragend oder nicht tragend) nicht versichert.
4. Bruchschäden außerhalb von Gebäuden
(1) Versichert sind außerhalb von Gebäuden frostbedingte und sonstige Bruchschäden an
- a) Zuleitungsrohren der Wasserversorgung,
- b) Rohren von Heizungs- oder Klimaanlagen – insbesondere an Rohren von Solarthermie-, Geothermie- und sonstigen Wärmepumpenanlagen,
- c) Regenfallrohren,
- d) Rohren von Regenwassernutzungsanlagen/Zisternen,
- e) Rohren von Schwimmbecken,
- f) Rohren von Wasserlösch- oder Berieselungsanlagen,
- g) Rohren der Gasversorgung.
(2) Dies gilt, soweit
- a) diese Rohre der Versorgung versicherter Gebäude oder Anlagen dienen und
- b) die Rohre sich auf dem Versicherungsgrundstück befinden und
- c) Sie die Gefahr dafür tragen.
Was bedeutet das konkret?
Die Gebäudeversicherung im Premium Schutz kommt für Schäden auf, die durch bestimmungswidrig austretendes Leitungswasser entstehen – etwa aus Wasserrohren, Heizungs- und Klimaanlagen, Regenwasseranlagen, Schwimmbecken, Aquarien oder Zierbrunnen. Zusätzlich sind Bruchschäden an Rohren und Installationen abgesichert, und zwar sowohl innerhalb des Gebäudes als auch außerhalb auf dem Versicherungsgrundstück. Für bestimmte Fälle gelten Grenzen und Ausnahmen, etwa bei bereits defekten Armaturen oder für sonstige Bruchschäden an bestimmten Heizungsteilen.
Häufige Fragen
Was zählt als Leitungswasser?
Leitungswasser ist Wasser, das bestimmungswidrig ausgetreten ist – etwa aus Rohren der Wasserversorgung, aus Heizungs- oder Klimaanlagen, aus Wasserlösch- oder Berieselungsanlagen sowie aus Regenfallrohren, Zisternen, Schwimmbecken, Wasserbetten, Aquarien oder Zimmerbrunnen. Auch Betriebsflüssigkeiten aus Heizungs- oder Klimaanlagen und Wasserdampf gelten als Leitungswasser.
Sind auch Bruchschäden an Rohren versichert?
Ja. Versichert sind frostbedingte und sonstige Bruchschäden an Rohren und Installationen – sowohl innerhalb von Gebäuden (z. B. an Rohren der Wasser-, Heizungs- und Gasversorgung) als auch außerhalb von Gebäuden auf dem Versicherungsgrundstück.
Gibt es bei Bruchschäden eine Entschädigungsgrenze?
Für sonstige Bruchschäden an Heizkörpern, Heizkesseln, Boilern oder vergleichbaren Teilen von Heizungs- oder Klimaanlagen ist die Entschädigung je Versicherungsfall auf 10.000 EUR begrenzt.
Was ist nicht versichert?
Nicht versichert sind sonstige Bruchschäden an bereits defekten Armaturen. Bei den Leitungswasserschäden sind Flüssigkeiten ausgenommen, die zur Energieerzeugung bestimmt sind. Rohre und Installationen unterhalb der Bodenplatte sind nicht versichert, soweit nicht etwas anderes vereinbart ist.
Welche Bereiche gelten als „innerhalb des Gebäudes"?
Als innerhalb des Gebäudes gilt der gesamte Baukörper einschließlich der Bodenplatte. Rohre von Solarheizungsanlagen auf dem Dach gelten ebenfalls als Rohre innerhalb des Gebäudes.