Bei der Barmenia Gebäudeversicherung im Premium Schutz sind bestimmte Schäden bei den Gefahren Brand und Explosion vom Versicherungsschutz ausgenommen – dazu zählen Schäden durch Erdbeben sowie bestimmte Schäden an Verbrennungsmotoren und elektrischen Schaltern. Hier erfahren Sie, welche Fälle nicht versichert sind und wann dennoch Schutz besteht.
Nicht versichert sind
1. Schäden durch Erdbeben.
Das gilt ohne Berücksichtigung mitwirkender Ursachen.
2. Schäden an Verbrennungsmotoren durch die im Verbrennungsraum der Maschine auftretenden Explosionen. Ferner Schäden, die an Schaltorganen von elektrischen Schaltern entstehen, und zwar durch den in ihnen auftretenden Gasdruck.
Versicherungsschutz besteht aber, wenn diese Schäden Folge eines versicherten Schadenereignisses nach "Brand" sind.
Was bedeutet das konkret?
Nicht jeder Schaden im Zusammenhang mit Brand oder Explosion ist automatisch abgedeckt. Ausgenommen sind Schäden durch Erdbeben sowie bestimmte technisch bedingte Schäden – etwa an Verbrennungsmotoren durch Explosionen im Verbrennungsraum oder an Schaltorganen elektrischer Schalter durch dort entstehenden Gasdruck. Sind solche Schäden allerdings die Folge eines versicherten Brandereignisses, greift der Versicherungsschutz doch.
Häufige Fragen
Sind Schäden durch Erdbeben versichert?
Nein. Schäden durch Erdbeben sind nicht versichert – und zwar ohne Berücksichtigung mitwirkender Ursachen.
Sind Explosionsschäden an Verbrennungsmotoren abgedeckt?
Schäden an Verbrennungsmotoren durch die im Verbrennungsraum der Maschine auftretenden Explosionen sind nicht versichert.
Wie sieht es mit Schäden an elektrischen Schaltern aus?
Schäden an Schaltorganen von elektrischen Schaltern, die durch den in ihnen auftretenden Gasdruck entstehen, sind nicht versichert.
Gibt es Ausnahmen, bei denen doch Versicherungsschutz besteht?
Ja. Versicherungsschutz besteht, wenn diese Schäden die Folge eines versicherten Schadenereignisses nach "Brand" sind.