Die Barmenia Gebäudeversicherung im Premium Schutz sichert Eigentümer gegen finanzielle Folgen ab, wenn ein Luftfahrzeug oder ein unbemannter Flugkörper anprallt oder abstürzt. Versichert sind auch der Anprall oder Absturz von Teilen und Ladung – vorausgesetzt, die Gefahren der Feuerversicherung sind besonders vereinbart und im Versicherungsschein dokumentiert.
Versicherungsschutz für die Gefahren der Feuerversicherung besteht nur, soweit dies besonders vereinbart und im Versicherungsschein oder in seinen Nachträgen dokumentiert ist.
Versichert ist:
- der Anprall oder Absturz eines Luftfahrzeugs oder eines unbemannten Flugkörpers,
- der Anprall oder Absturz seiner Teile oder seiner Ladung.
Was bedeutet das konkret?
Wird Ihr Gebäude beschädigt, weil ein Flugzeug oder ein unbemannter Flugkörper darauf anprallt oder abstürzt, greift dieser Schutz. Das gilt ebenso, wenn nicht das ganze Fluggerät, sondern nur einzelne Teile davon oder seine Ladung auf das Gebäude treffen. Voraussetzung ist, dass die Gefahren der Feuerversicherung ausdrücklich vereinbart und im Versicherungsschein festgehalten sind.
Häufige Fragen
Welche Schäden durch Luftfahrzeuge sind abgedeckt?
Versichert ist der Anprall oder Absturz eines Luftfahrzeugs oder eines unbemannten Flugkörpers sowie der Anprall oder Absturz seiner Teile oder seiner Ladung.
Sind auch unbemannte Flugkörper mitversichert?
Ja. Neben Luftfahrzeugen ist auch der Anprall oder Absturz eines unbemannten Flugkörpers versichert.
Sind herabfallende Teile oder Ladung ebenfalls versichert?
Ja. Der Versicherungsschutz umfasst auch den Anprall oder Absturz von Teilen des Flugkörpers oder seiner Ladung.
Unter welcher Voraussetzung besteht der Versicherungsschutz?
Versicherungsschutz für die Gefahren der Feuerversicherung besteht nur, soweit dies besonders vereinbart und im Versicherungsschein oder in seinen Nachträgen dokumentiert ist.