Bei der Barmenia Gebäudeversicherung im Premium Schutz tritt der Erwerber nach dem Verkauf in den bestehenden Vertrag ein – hier erfahren Sie, wie die Rechte und Pflichten übergehen, welche Kündigungsrechte für Versicherer und Erwerber gelten und welche Anzeigepflichten Veräußerer und Erwerber unverzüglich beachten müssen.
1. Rechtsverhältnisse nach Eigentumsübergang
(1) Veräußern Sie die versicherte Sache, tritt der Erwerber an Ihre Stelle in den Versicherungsvertrag ein. Dies geschieht zum Zeitpunkt des Eigentumsübergangs. Bei Immobilien erfolgt dieser zum Datum des Grundbucheintrags.
Ab diesem Zeitpunkt übernimmt der Erwerber Ihre Rechte und Pflichten aus dem Versicherungsverhältnis.
(2) Der Veräußerer und der Erwerber haften für den Beitrag als Gesamtschuldner. Das gilt für den Beitrag der Versicherungsperiode, in welcher der Eigentumsübergang erfolgt.
(3) Wir müssen den Eintritt des Erwerbers in den Versicherungsvertrag erst gegen uns gelten lassen, wenn wir hiervon Kenntnis erhalten.
2. Kündigungsrechte
(1) Wir sind berechtigt, gegenüber dem Erwerber den Versicherungsvertrag zu kündigen. Dabei müssen wir eine Frist von einem Monat einhalten. Dieses Kündigungsrecht erlischt, wenn wir es nicht innerhalb eines Monats ab der Kenntnis von der Veräußerung ausüben.
(2) Der Erwerber ist berechtigt, den Versicherungsvertrag mit sofortiger Wirkung oder mit Wirkung zum Ende der laufenden Versicherungsperiode in Textform (z. B. E-Mail, Telefax oder Brief) zu kündigen.
Das Kündigungsrecht erlischt, wenn er es nicht innerhalb eines Monats nach dem Erwerb ausübt. Fehlt dem Erwerber die Kenntnis, dass eine Versicherung besteht, erlischt das Kündigungsrecht einen Monat nachdem er die Kenntnis erlangt hat.
(3) Im Falle der Kündigung nach Punkt 2. (1) und 2. (2) haftet der Veräußerer allein für die Zahlung des Beitrags.
3. Anzeigepflichten
(1) Die Veräußerung ist uns vom Veräußerer oder Erwerber unverzüglich in Textform (z. B. E-Mail, Telefax oder Brief) anzuzeigen.
(2) Ist die Anzeige unterblieben, sind wir nicht verpflichtet, im Versicherungsfall zu leisten. Dies gilt nur, wenn die folgenden Voraussetzungen beide vorliegen:
- Der Versicherungsfall ist später als einen Monat nach dem Zeitpunkt eingetreten, zu dem die Anzeige hätte zugehen müssen.
- Wir weisen nach, dass wir den bestehenden Vertrag mit dem Erwerber nicht geschlossen hätten.
(3) Wir sind in folgenden Fällen verpflichtet zu leisten:
- Uns war die Veräußerung zu dem Zeitpunkt bekannt, zu dem uns die Anzeige hätte zugehen müssen.
- Zum Zeitpunkt des Versicherungsfalls war die Frist für die Kündigung durch uns bereits abgelaufen, und wir hatten nicht gekündigt.
Was bedeutet das konkret?
Wird das versicherte Gebäude verkauft, wechselt der Versicherungsschutz automatisch zum neuen Eigentümer, sobald dieser im Grundbuch eingetragen ist. Der neue Eigentümer übernimmt dann die bestehenden Rechte und Pflichten. Sowohl der Versicherer als auch der Erwerber können den Vertrag innerhalb bestimmter Fristen kündigen. Wichtig ist, dass der Verkauf möglichst zeitnah gemeldet wird, damit der Schutz im Schadenfall bestehen bleibt.
Häufige Fragen
Was passiert mit der Versicherung, wenn ich mein Gebäude verkaufe?
Der Erwerber tritt zum Zeitpunkt des Eigentumsübergangs an Ihre Stelle in den Versicherungsvertrag ein. Bei Immobilien ist dies das Datum des Grundbucheintrags. Ab diesem Zeitpunkt übernimmt der Erwerber Ihre Rechte und Pflichten aus dem Versicherungsverhältnis.
Wer muss die Veräußerung melden?
Die Veräußerung ist dem Versicherer vom Veräußerer oder Erwerber unverzüglich in Textform (z. B. E-Mail, Telefax oder Brief) anzuzeigen.
Welche Kündigungsrechte hat der Erwerber?
Der Erwerber kann den Vertrag mit sofortiger Wirkung oder zum Ende der laufenden Versicherungsperiode in Textform kündigen. Dieses Recht erlischt, wenn er es nicht innerhalb eines Monats nach dem Erwerb ausübt. Kennt er die bestehende Versicherung nicht, erlischt das Recht einen Monat nachdem er davon Kenntnis erlangt.
Wer haftet für den Beitrag nach dem Verkauf?
Veräußerer und Erwerber haften für den Beitrag der Versicherungsperiode, in der der Eigentumsübergang erfolgt, als Gesamtschuldner. Wird nach Punkt 2. (1) oder 2. (2) gekündigt, haftet der Veräußerer allein für die Zahlung des Beitrags.
Was passiert, wenn die Veräußerung nicht gemeldet wird?
Unterbleibt die Anzeige, ist der Versicherer nicht zur Leistung verpflichtet, wenn beide Voraussetzungen vorliegen: Der Versicherungsfall ist später als einen Monat nach dem Zeitpunkt eingetreten, zu dem die Anzeige hätte zugehen müssen, und der Versicherer weist nach, dass er den Vertrag mit dem Erwerber nicht geschlossen hätte.