In der Barmenia Gebäudeversicherung im Premium Schutz sind bestimmte Sachen vom Versicherungsschutz ausgeschlossen: nachträglich vom Mieter oder Wohnungseigentümer auf eigene Kosten eingefügte Sachen sowie elektronisch gespeicherte Daten und Programme. Hier erfahren Eigentümer, was gilt und wie sich Ausnahmen ergeben.
Nicht versichert sind:
a) Alle in das Gebäude nachträglich eingefügten Sachen, die ein Mieter oder ein Wohnungseigentümer
- auf seine Kosten beschafft oder übernommen hat und
- für die er die Gefahr trägt.
Diese Sachen können nur durch zusätzliche Vereinbarung mitversichert werden.
Werden Sachen dagegen nur ausgetauscht, sind die neu eingefügten Sachen versichert. Eine anderweitige Vereinbarung über die Gefahrtragung ist von Ihnen nachzuweisen.
b) Elektronisch gespeicherte Daten und Programme.
Kosten für die Wiederherstellung von elektronisch gespeicherten Daten und Programmen sind im Umfang siehe Beitrag "Datenrettungskosten" versichert.
Was bedeutet das konkret?
Vereinfacht gesagt: Was ein Mieter oder Wohnungseigentümer selbst und auf eigene Kosten ins Gebäude einbaut und wofür er das Risiko trägt, gehört grundsätzlich nicht zum versicherten Umfang. Solche Sachen lassen sich nur über eine zusätzliche Vereinbarung einschließen. Ersetzt man dagegen vorhandene Bestandteile nur durch neue, bleiben diese neuen Sachen versichert. Auch elektronisch gespeicherte Daten und Programme sind nicht mitversichert; für deren Wiederherstellung gilt der Umfang aus dem Beitrag zu den Datenrettungskosten. Dies ist eine unverbindliche Lesehilfe.
Häufige Fragen
Sind vom Mieter nachträglich eingefügte Sachen versichert?
Nein. Alle nachträglich in das Gebäude eingefügten Sachen, die ein Mieter oder Wohnungseigentümer auf seine Kosten beschafft oder übernommen hat und für die er die Gefahr trägt, sind nicht versichert.
Kann ich solche Sachen dennoch mitversichern?
Ja, diese Sachen können nur durch eine zusätzliche Vereinbarung mitversichert werden.
Was gilt, wenn Sachen nur ausgetauscht werden?
Werden Sachen nur ausgetauscht, sind die neu eingefügten Sachen versichert. Eine anderweitige Vereinbarung über die Gefahrtragung ist von Ihnen nachzuweisen.
Sind elektronisch gespeicherte Daten und Programme versichert?
Elektronisch gespeicherte Daten und Programme sind nicht versichert. Kosten für ihre Wiederherstellung sind im Umfang gemäß dem Beitrag "Datenrettungskosten" versichert.