Die Barmenia Gebäudeversicherung im Premium Schutz sichert im Rahmen der Tarifbedingungen Gebäude, Terrassen und Grundstücksbestandteile ab und schützt Eigentümer vor finanziellen Risiken. Erfahren Sie, was als Gebäude, Gebäudebestandteil, Gebäudezubehör sowie als Terrasse gilt – von individuell gefertigten Einbauküchen über Müllboxen bis zu fest verbundenen Grundstückssachen.
1. Gebäude
Gebäude sind mit dem Erdboden verbundene Bauwerke. Sie müssen gegen äußere Einflüsse schützen können und im Sinne dieser Versicherungsbedingungen für die überwiegende Nutzung zu Wohnzwecken bestimmt sein.
2. Gebäudebestandteile
Gebäudebestandteile sind in ein Gebäude eingefügte Sachen, die durch ihre feste Verbindung mit dem Gebäude ihre Selbständigkeit verloren haben.
- Dazu gehören auch Einbaumöbel bzw. Einbauküchen, die individuell für das Gebäude gefertigt und mit einem großen Einbauaufwand an das Gebäude angepasst sind.
- Dazu gehören nicht Anbaumöbel oder Anbauküchen, die serienmäßig vorgefertigt sind.
3. Gebäudezubehör
Gebäudezubehör sind bewegliche Sachen, die sich im Gebäude befinden oder außen am Gebäude angebracht sind. Sie müssen der Instandhaltung bzw. überwiegenden Zweckbestimmung des versicherten Gebäudes dienen.
Als Gebäudezubehör gelten auch Müllboxen sowie Klingel- und Briefkastenanlagen auf dem Versicherungsgrundstück.
4. Terrassen und weitere Grundstücksbestandteile
- Terrassen sind befestigte Flächen, die für den Aufenthalt im Freien vorgesehen sind.
- Als weitere Grundstücksbestandteile gelten die mit dem Grund und Boden des Versicherungsgrundstücks fest verbundenen Sachen.
Was bedeutet das konkret?
Diese Übersicht hilft dabei einzuordnen, welche Teile Ihres Anwesens im Premium Schutz mitgedacht werden: Das eigentliche Wohngebäude, alles fest damit verbundene Zubehör wie individuell angepasste Einbauküchen, bewegliches Zubehör wie Müllboxen oder Briefkastenanlagen sowie Terrassen und andere fest mit dem Grundstück verbundene Sachen. Serienmäßig vorgefertigte Anbaumöbel oder Anbauküchen zählen dagegen nicht dazu. Diese Erläuterung ist eine unverbindliche Lesehilfe; maßgeblich sind die Versicherungsbedingungen.
Häufige Fragen
Sind Einbauküchen mitversichert?
Ja, Einbaumöbel bzw. Einbauküchen gehören zu den Gebäudebestandteilen, wenn sie individuell für das Gebäude gefertigt und mit einem großen Einbauaufwand an das Gebäude angepasst sind. Serienmäßig vorgefertigte Anbaumöbel oder Anbauküchen gehören nicht dazu.
Was zählt als Gebäude im Sinne dieser Versicherung?
Gebäude sind mit dem Erdboden verbundene Bauwerke, die gegen äußere Einflüsse schützen können und im Sinne dieser Versicherungsbedingungen für die überwiegende Nutzung zu Wohnzwecken bestimmt sind.
Gehören Müllboxen und Briefkastenanlagen zum Gebäudezubehör?
Ja, als Gebäudezubehör gelten auch Müllboxen sowie Klingel- und Briefkastenanlagen auf dem Versicherungsgrundstück.
Was gilt als Terrasse?
Terrassen sind befestigte Flächen, die für den Aufenthalt im Freien vorgesehen sind.
Was sind weitere Grundstücksbestandteile?
Als weitere Grundstücksbestandteile gelten die mit dem Grund und Boden des Versicherungsgrundstücks fest verbundenen Sachen.