In der Barmenia Gebäudeversicherung im Premium Schutz sind bestimmte Schäden generell vom Versicherungsschutz ausgeschlossen: Dazu zählen Schäden durch Krieg und ähnliche Ereignisse sowie durch Kernenergie. Für die Explosion von Blindgängern gilt jedoch eine wichtige Rückausnahme, die Eigentümern Klarheit über ihren Schutz verschafft.
1. Ausschluss Krieg
Nicht versichert sind Schäden durch Krieg, kriegsähnliche Ereignisse, Bürgerkrieg, Revolution, Rebellion oder Aufstand. Das gilt ohne Berücksichtigung mitwirkender Ursachen.
Schäden durch Explosion von Blindgängern
Dieser Ausschluss gilt nicht für Schäden an den versicherten Sachen, wenn
- Kampfmittel (wie Patronen, Granaten oder Bomben),
- die während der vorgenannten Ereignisse abgeschossen oder abgeworfen wurden,
- erst nach Beendigung dieser Ereignisse (Krieg, kriegsähnliche Ereignisse, Bürgerkrieg, Revolution, Rebellion, Aufstand) teilweise oder vollständig explodieren.
2. Ausschluss Kernenergie
Nicht versichert sind Schäden durch Kernenergie, nukleare Strahlung oder radioaktive Substanzen.
Das gilt ohne Berücksichtigung mitwirkender Ursachen.
Was bedeutet das konkret?
Vereinfacht gesagt: Zwei große Schadensbereiche sind vom Schutz ausgenommen – Schäden im Zusammenhang mit Krieg und ähnlichen Ereignissen sowie Schäden durch Kernenergie und radioaktive Strahlung. Eine Besonderheit gibt es bei Blindgängern: Explodieren alte Kampfmittel erst nach dem Ende solcher Ereignisse, greift der Kriegsausschluss für diese Schäden nicht. Diese Erläuterung dient nur als unverbindliche Lesehilfe; maßgeblich ist der Wortlaut oben.
Häufige Fragen
Sind Kriegsschäden in der Gebäudeversicherung versichert?
Nein. Nicht versichert sind Schäden durch Krieg, kriegsähnliche Ereignisse, Bürgerkrieg, Revolution, Rebellion oder Aufstand. Das gilt ohne Berücksichtigung mitwirkender Ursachen.
Gilt der Kriegsausschluss auch für Schäden durch Blindgänger?
Nicht in jedem Fall. Der Ausschluss gilt nicht für Schäden an versicherten Sachen, wenn Kampfmittel wie Patronen, Granaten oder Bomben während der genannten Ereignisse abgeschossen oder abgeworfen wurden und erst nach deren Beendigung teilweise oder vollständig explodieren.
Was zählt als Kampfmittel im Sinne dieser Regelung?
Als Beispiele werden Patronen, Granaten oder Bomben genannt.
Sind Schäden durch Kernenergie oder Strahlung abgedeckt?
Nein. Nicht versichert sind Schäden durch Kernenergie, nukleare Strahlung oder radioaktive Substanzen. Das gilt ohne Berücksichtigung mitwirkender Ursachen.