Der Premium-Schutz der Barmenia Unfallversicherung leistet weltweit bei Unfällen und bietet unter anderem Invaliditätsleistung, Unfallrente, Krankenhaustagegeld, Todesfallleistung sowie ein Rehabilitations-Management. Erweiterte Unfallbegriffe, aufgehobene Ausschlüsse, beitragsfreie Familien-Vorsorge und zahlreiche Zusatzleistungen wie Schmerzensgeld runden den Schutz ab.
Versicherungsschutz:
- Die Versicherung deckt weltweit Unfälle und leistet bei Gesundheitsschäden, die durch Unfälle verursacht wurden.
- Keine Leistungsminderung bei Mitwirkung von Krankheiten oder Gebrechen an den Unfallfolgen, sofern die versicherte Person nicht älter als 67 Jahre ist und keine Pflegebedürftigkeit ab Pflegegrad 3 vorliegt.
Versichert sind folgende Leistungsarten:
- Invaliditätsleistung: Kapitalzahlung bei Invalidität.
- Unfallrente: Regelmäßige Zahlung bei bleibender Invalidität.
- Krankenhaustagegeld: Tägliche Zahlungen bei Krankenhausaufenthalten.
- Genesungsgeld: Automatisch versichert, wenn Krankenhaustagegeld gewählt wurde.
- Todesfallleistung: Zahlung an Hinterbliebene im Todesfall.
- Übergangsleistung: Unterstützung bei Schwerverletzungen.
Fristen zur Invaliditätsleistung:
- Die Invalidität muss innerhalb von 36 Monaten nach dem Unfall eintreten, ärztlich festgestellt und der Anspruch auf Invaliditätsleistung innerhalb dieser Zeit geltend gemacht werden.
Erweiterungen des Unfallbegriffs:
- Mitversichert sind Ereignisse wie Ertrinken, tauchtypische Gesundheitsschäden, Erfrierungen, Sonnenbrand, Sauerstoffentzug, Höhenkrankheit, Explosions- und Druckwellen, sowie mechanische, chemische und elektrische Einwirkungen.
- Gesundheitsschäden durch Rettung von Menschen, Tieren oder Sachen und durch allmähliche Einwirkungen von Gasen, Dämpfen, Staub oder Säuren sind ebenfalls versichert.
- Vergiftungen (auch durch Nahrungsmittel und Pflanzen) sowie Alkoholvergiftungen sind gedeckt.
- Gesundheitsschäden durch erhöhte Kraftanstrengungen und Eigenbewegungen, wie Brüche, Verrenkungen, Zerrungen und Zerreißungen von Muskeln und Sehnen, sind ebenfalls versichert.
- Oberschenkelhals- und Armbrüche sind unabhängig von der Ursache versichert.
Aufhebung von Ausschlüssen:
- Unfälle bei Raufereien und Schlägereien sind mitversichert, wenn die versicherte Person nicht der Urheber war.
- Unbefugter Gebrauch eines Kfz durch Minderjährige oder entmündigte Erwachsene ist versichert.
- Gesundheitsschäden durch Röntgen-, Laser- und künstlich erzeugte ultraviolette Strahlen sind ebenfalls versichert.
Generell versicherte Leistungen:
- Rehabilitations-Management: Serviceleistungen bis zu 10.000 EUR.
- Bergungskosten und Rücktransportkosten: Ohne Begrenzung.
- Kurkostenbeihilfe: Übernahme der tatsächlichen Kosten.
- Sofortleistung bei Schwerverletzungen: Bis zu 25.000 EUR.
- Komageld: 36 EUR pro Tag für maximal 3 Jahre.
- Kosten für kosmetische Operationen und Zahnersatz.
- Behinderungsbedingte Mehraufwendungen bei mindestens 50 % Invalidität, z. B. für den Umbau von Kfz und Wohnungen, bis zu 50.000 EUR.
- Kostenbeteiligung für medizinische Hilfsmittel wie Prothesen und Rollstühle.
- Umschulungsmaßnahmen: Erstattung bis zu 20.000 EUR bei unfallbedingter Berufsunfähigkeit.
- Haushaltshilfegeld: Bis zu 50 EUR pro Tag für maximal 30 Tage.
- Psychologische Soforthilfe nach Überfall oder Geiselnahme: Kostenübernahme für die ersten 10 Sitzungen.
- Nachhilfeunterricht für Kinder: Volle Kostenübernahme für bis zu 6 Monate.
Versicherungsschutz bei Infektionen:
- Infektionen wie Borreliose, Diphtherie, FSME und viele weitere sind nach einer Wartezeit von 3 Monaten versichert.
- Nicht infektionsbedingte Folgen von Insektenstichen sowie allergische Reaktionen sind ebenfalls versichert.
Weitere Leistungen:
- Impfschäden nach einer Schutzimpfung sind versichert.
- Rooming-In-Leistungen: Volle Kostenübernahme bei stationären Aufenthalten von Kindern mit Begleitperson.
- Mitversicherung von alkoholbedingten Bewusstseinsstörungen bis zu einem Blutalkoholgehalt von 1,3 ‰ beim Führen eines Fahrzeugs.
- Unfälle durch Herzinfarkt oder Schlaganfall (die Gesundheitsschäden durch den Herzinfarkt oder den Schlaganfall selbst sind jedoch nicht versichert).
- Soforthilfe bei Gewaltstraftaten: 2.500 EUR.
Familien-Vorsorgeversicherung:
- Ehepartner und Kinder sind ab Eheschließung oder Geburt/Adoption für 1 Jahr beitragsfrei mitversichert, bis zu einer Invaliditätsleistung von 100.000 EUR.
- Nachversicherungsgarantie für Kinder während der beitragsfreien Vorsorgezeit.
Zusatzleistungen (gegen Zusatzbeitrag):
- Schmerzensgeld bei Knochenbrüchen bis zu 5.000 EUR.
- Rentenmodelle: Verdoppelung der Rente bei Pflegebedürftigkeit ab Pflegegrad 4.
- Hilfeleistungen/Familienhilfe: Schnelle Unterstützung bis zu 6 Monate nach einem Unfall, z. B. bei Arztbesuchen, Hausnotruf, Kinderbetreuung und Krankenhaushilfe.
Wichtige Obliegenheiten nach einem Unfall:
- Es muss so schnell wie möglich ein Arzt aufgesucht und der Unfall gemeldet werden.
- Eine versehentlich unterbliebene Meldung kann folgenlos nachgeholt werden, wenn sie nach Erkennen des Versehens unverzüglich erfolgt.
Beitragsfreistellung:
- Der Versicherungsschutz für minderjährige Kinder wird beitragsfrei weitergeführt, wenn der Versicherungsnehmer stirbt oder zu mindestens 50 % invalide wird.
- Auch der mitversicherte Ehepartner ist bis zum 18. Lebensjahr des jüngsten Kindes beitragsfrei versichert.
Sonstige Erweiterungen:
- Erhöhung der Invaliditätsleistung um 20 % bei Kopfverletzungen, wenn die versicherte Person bei einem Unfall einen Helm getragen hat.
- Vorschusszahlungen auf die Invaliditätsleistung sind möglich, sofern keine Lebensgefahr besteht.
Was bedeutet das konkret?
Der Premium-Schutz greift weltweit, wenn ein Unfall zu einem Gesundheitsschaden führt. Je nach Folge stehen verschiedene Leistungen bereit – von einer einmaligen Kapitalzahlung bei Invalidität über laufende Renten und Tagegelder bis hin zu praktischen Hilfen wie Reha-Management, Haushaltshilfe oder Nachhilfeunterricht für Kinder. Zusätzlich sind viele Ereignisse abgedeckt, die im klassischen Unfallbegriff sonst außen vor bleiben, und die Familie kann für eine begrenzte Zeit beitragsfrei mitversichert werden. Die konkreten Werte und Voraussetzungen ergeben sich aus den oben genannten Angaben.
Häufige Fragen
Bis wann muss die Invalidität nach einem Unfall festgestellt werden?
Die Invalidität muss innerhalb von 36 Monaten nach dem Unfall eintreten, ärztlich festgestellt und der Anspruch auf Invaliditätsleistung innerhalb dieser Zeit geltend gemacht werden.
Gilt der Schutz auch im Ausland?
Ja, die Versicherung deckt weltweit Unfälle und leistet bei Gesundheitsschäden, die durch Unfälle verursacht wurden.
Sind Familienangehörige mitversichert?
Ehepartner und Kinder sind ab Eheschließung oder Geburt/Adoption für 1 Jahr beitragsfrei mitversichert, bis zu einer Invaliditätsleistung von 100.000 EUR. Für Kinder besteht während der beitragsfreien Vorsorgezeit eine Nachversicherungsgarantie.
Sind Infektionen abgedeckt?
Infektionen wie Borreliose, Diphtherie, FSME und viele weitere sind nach einer Wartezeit von 3 Monaten versichert. Auch nicht infektionsbedingte Folgen von Insektenstichen sowie allergische Reaktionen sind versichert.
Was ist nach einem Unfall zu beachten?
Es muss so schnell wie möglich ein Arzt aufgesucht und der Unfall gemeldet werden. Eine versehentlich unterbliebene Meldung kann folgenlos nachgeholt werden, wenn sie nach Erkennen des Versehens unverzüglich erfolgt.