Bei der Barmenia Unfallversicherung im Premium-Schutz profitieren Sie automatisch von künftigen Verbesserungen der Bedingungen: Werden die Unfallversicherungsbedingungen für neue Verträge ausschließlich zu Ihren Gunsten und ohne Zusatzbeitrag geändert, gelten sie ab dem Gültigkeitstag auch für Ihren bestehenden Vertrag – für alle danach neu eintretenden Leistungsfälle.
Ändern wir im Laufe der Versicherungsdauer für neue Versicherungsverträge die „Unfallversicherungsbedingungen – Premium-Schutz" ausschließlich zu Ihren Gunsten, ohne dass dafür ein Zusatzbeitrag berechnet wird, so gelten diese neuen Bedingungen ab ihrem Gültigkeitstag auch für diesen Vertrag – und zwar für alle ab diesem Zeitpunkt neu eintretenden Leistungsfälle.
Voraussetzungen für die automatische Übernahme:
- Die Änderung erfolgt für neue Versicherungsverträge.
- Die Änderung erfolgt ausschließlich zu Ihren Gunsten.
- Für die Änderung wird kein Zusatzbeitrag berechnet.
Ab wann und für welche Fälle die neuen Bedingungen gelten:
- Die neuen Bedingungen gelten ab ihrem Gültigkeitstag auch für Ihren Vertrag.
- Sie gelten für alle ab diesem Zeitpunkt neu eintretenden Leistungsfälle.
Was bedeutet das konkret?
Verbessert der Versicherer seine Unfallversicherungsbedingungen im Premium-Schutz für neue Verträge zu Ihrem Vorteil, ohne dafür mehr Beitrag zu verlangen, dann gelten diese besseren Bedingungen ohne Ihr Zutun auch für Ihren laufenden Vertrag. Maßgeblich ist der Gültigkeitstag der neuen Bedingungen, und die Verbesserung wirkt für Leistungsfälle, die ab diesem Zeitpunkt neu eintreten.
Häufige Fragen
Muss ich etwas tun, damit die verbesserten Bedingungen für meinen Vertrag gelten?
Nein. Werden die Bedingungen ausschließlich zu Ihren Gunsten und ohne Zusatzbeitrag geändert, gelten sie ab ihrem Gültigkeitstag automatisch auch für Ihren Vertrag.
Kostet mich die Übernahme verbesserter Bedingungen einen Zusatzbeitrag?
Nein. Die automatische Übernahme gilt nur für Änderungen, für die kein Zusatzbeitrag berechnet wird.
Ab wann gelten die neuen Bedingungen für meinen Vertrag?
Die neuen Bedingungen gelten ab ihrem Gültigkeitstag, und zwar für alle ab diesem Zeitpunkt neu eintretenden Leistungsfälle.
Gelten die verbesserten Bedingungen auch für bereits eingetretene Leistungsfälle?
Nein. Die neuen Bedingungen gelten für alle ab dem Gültigkeitstag neu eintretenden Leistungsfälle.