Mit der Barmenia Unfallversicherung im Premium Schutz sind über die Familien Vorsorgeversicherung nach Heirat, Geburt oder Adoption Ehegatte, eingetragener Lebenspartner und Kinder vorübergehend beitragsfrei mitversichert – inklusive Schutz für ungeborene Kinder während der Schwangerschaft und einer Nachversicherungsgarantie für Kinder.
1. Voraussetzung für die Mitversicherung
Sind Sie als Versicherungsnehmer zugleich versicherte Person, so ist Ihr Ehegatte oder eingetragener Lebenspartner vorübergehend ohne zusätzlichen Beitrag mitversichert, wenn Sie während der Wirksamkeit des Vertrages die Ehe schließen.
Das Gleiche gilt, wenn Ihr Kind geboren wird oder wenn ein Kind adoptiert wird.
Auch Ihre ungeborenen Kinder sind während der Schwangerschaft versichert – für den Fall von Gesundheitsschäden infolge einer direkten Unfalleinwirkung oder eines Unfalles der versicherten Mutter (auch über diese Familien Vorsorgeversicherung).
2. Beginn, Dauer und Höhe des Versicherungsschutzes
Der Versicherungsschutz beginnt:
- für den Ehegatten mit der Eheschließung,
- für leibliche Kinder mit der Vollendung der Geburt,
- für adoptierte Kinder mit der Rechtswirksamkeit der Adoption.
Er gilt für die Dauer von einem Jahr.
Der Ehegatte und die leiblichen oder adoptierten Kinder sind jeweils mit den für Sie vereinbarten Versicherungssummen für den Invaliditätsfall versichert, maximal jedoch mit den nachstehenden Versicherungssummen:
- 100.000 EUR für die Leistungsart InvaliditätsKapitalleistung
- 1.000 EUR für die Leistungsart Unfallrente
3. Ausgeschlossene Leistungserweiterungen
Sind für Sie Leistungserweiterungen vereinbart (beispielsweise Progressions- und Mehrleistungsmodelle) oder Gliedertaxenmodelle, so gelten diese nicht für den Ehegatten und die Kinder.
4. Mitversicherte Leistungsarten
Die unter Punkt 3. genannten Leistungsarten gelten dagegen auch für diese Familien-Vorsorgeversicherung.
5. Nachversicherungsgarantie für Kinder
Wird ein Kind während der Dauer der Familienvorsorgeversicherung in den Vertrag eingeschlossen,
- so gilt dieser beitragsfreie Schutz zusätzlich zu den beantragten Versicherungssummen.
- so entfällt auf Ihren Antrag hin die Gesundheitsprüfung.
Was bedeutet das konkret?
Wenn Sie im Premium Schutz versichert sind und in Ihrer Familie etwas Neues passiert – Sie heiraten, ein Kind wird geboren oder adoptiert –, sind die neuen Familienmitglieder für ein Jahr automatisch und ohne Zusatzbeitrag mitversichert. Der Schutz orientiert sich an Ihren eigenen Versicherungssummen, ist dabei aber nach oben begrenzt. Besondere Leistungserweiterungen aus Ihrem Vertrag gelten für Ehegatte und Kinder nicht. Wird ein Kind fest in den Vertrag aufgenommen, ist auf Antrag keine Gesundheitsprüfung nötig.
Häufige Fragen
Wer ist über die Familien Vorsorgeversicherung mitversichert?
Mitversichert sind Ihr Ehegatte oder eingetragener Lebenspartner nach der Eheschließung sowie Ihre leiblichen oder adoptierten Kinder. Voraussetzung ist, dass Sie als Versicherungsnehmer zugleich versicherte Person sind und das Ereignis während der Wirksamkeit des Vertrages eintritt.
Kostet die Mitversicherung der Familie einen zusätzlichen Beitrag?
Nein. Der Ehegatte oder eingetragene Lebenspartner sowie die Kinder sind vorübergehend ohne zusätzlichen Beitrag mitversichert.
Wie lange gilt der Versicherungsschutz für die mitversicherten Personen?
Der Schutz gilt für die Dauer von einem Jahr. Er beginnt für den Ehegatten mit der Eheschließung, für leibliche Kinder mit der Vollendung der Geburt und für adoptierte Kinder mit der Rechtswirksamkeit der Adoption.
Wie hoch sind die Versicherungssummen für Ehegatte und Kinder?
Es gelten die für Sie vereinbarten Versicherungssummen für den Invaliditätsfall, maximal jedoch 100.000 EUR für die InvaliditätsKapitalleistung und 1.000 EUR für die Unfallrente.
Ist bei der Nachversicherung eines Kindes eine Gesundheitsprüfung nötig?
Wird ein Kind während der Dauer der Familienvorsorgeversicherung in den Vertrag eingeschlossen, entfällt auf Ihren Antrag hin die Gesundheitsprüfung. Der beitragsfreie Schutz gilt zusätzlich zu den beantragten Versicherungssummen.