In der Barmenia Tierhaftpflicht-Versicherung bietet der Premium-Schutz klare Deckungsumfänge für eine Vielzahl von Schadensereignissen und Risiken an.
Versicherungssummen:
- Es ist eine pauschale Versicherungssumme für Personen-, Sach- und Vermögensschäden vereinbart.
- Eine Vorsorgeversicherung deckt neu entstehende Risiken während der Vertragslaufzeit ab.
- Forderungsausfalldeckung: Diese bietet Schutz ohne Mindestschadenhöhe, inklusive Schadenersatzrechtsschutz.
Versicherte Personen:
- Der Versicherungsnehmer ist versichert.
- Der Ehepartner bzw. eingetragene Lebenspartner ist ebenfalls mitversichert.
- Familienangehörige, einschließlich Stief-, Adoptiv- und Pflegekinder, die in häuslicher Gemeinschaft leben, sind versichert. Auch Eltern und Großeltern, die in eine Pflegeeinrichtung umziehen, bleiben versichert.
- Unverheiratete minderjährige Kinder, auch wenn sie nicht in häuslicher Gemeinschaft leben, sind versichert.
- Unverheiratete volljährige Kinder während ihrer Schul- und Berufsausbildung (auch Zweitausbildung oder Studium) sind ebenfalls mitversichert.
- In häuslicher Gemeinschaft lebende pflegebedürftige Personen (mindestens Pflegegrad 2) sind mitversichert.
- Vorübergehend eingegliederte unverheiratete Personen (z. B. Au-Pairs, Austauschschüler) und minderjährige Übernachtungsgäste sind ebenfalls mitversichert.
- Der nicht gewerbsmäßig tätige Tierhüter, Fremdreiter/Gastreiter und Reitbeteiligte sind ebenfalls versichert.
Versichert sind:
- Schadenersatzansprüche aufgrund gesetzlicher, privatrechtlicher Haftpflichtbestimmungen aus der privaten Haltung der versicherten Tiere.
- Die Tierhaltung zu beruflichen, betrieblichen oder gewerblichen Zwecken ist eingeschränkt mitversichert.
- Die Barmenia prüft die Haftpflichtfrage, wehrt unberechtigte Ansprüche ab und entschädigt berechtigte Schadenersatzansprüche.
Wichtige versicherte Leistungsbereiche:
- Jungtiere (Welpen/Fohlen) des versicherten Elterntieres sind bis zum Alter von 12 Monaten ohne Zusatzbeitrag mitversichert.
- Einsatz als Zugtier vor Schlitten oder Kutschen ist versichert.
- Teilnahme an Schauvorführungen und Turnieren ist versichert.
- Schäden durch Deckakt (gewollt oder ungewollt) sind versichert.
- Schäden an gemieteten Grundstücken, Gebäuden und Wohnräumen sowie an Stallungen, Reithallen, Weiden und Koppeln (einschließlich Einfriedungen, Führanlagen, Außenreitplätzen und Rennbahnen) sind abgedeckt.
- Schäden an gemieteten oder geliehenen Tiertransportern und Tiertransportanhängern sind versichert.
- Mietsachschäden an Reitutensilien, Schlitten, Wagen und Kutschen, einschließlich "Sättel zur Probe", sind gedeckt.
- Schäden an fremden beweglichen Sachen, die zu privaten Zwecken gemietet, geleast, gepachtet oder geliehen wurden, sind versichert.
- Schäden im Ausland sind zeitlich unbegrenzt versichert.
- Bei Pferden ist das Reiten/Führen mit gebissloser oder ungewöhnlicher Zäumung sowie ohne Sattel versichert.
- Bei Hunden ist das Führen ohne Leine und Maulkorb versichert.
- Einsatz als Therapie-, Assistenz-, Rettungs- oder Suchtier ist abgedeckt.
- Gewerbliche Nutzung des versicherten Tieres bis zu einem Jahresumsatz von 15.000 EUR ist versichert.
- Neuwerterstattung für Gegenstände, die zum Schadenzeitpunkt nicht älter als 12 Monate sind, bis zu 5.000 EUR.
- Beitragsbefreiung bei Arbeitslosigkeit für bis zu 12 Monate.
- Bergungs- und Rettungskosten sind abgedeckt.
- Der Tod eines Pferdes durch Wolfsriss oder durch den sogenannten Pferderipper ist bis zu 10.000 EUR versichert.
- Kosten für Nottötung und Tierkörperbeseitigung nach einem versicherten Schadensfall sind versichert.
- Gegenseitige Haftpflichtansprüche aus Personenschäden der mitversicherten Personen untereinander sind abgedeckt.
Wichtige Obliegenheiten:
- Schäden müssen der Barmenia innerhalb einer Woche gemeldet werden, auch wenn noch keine Schadenersatzansprüche gestellt wurden.
- Der Versicherungsnehmer muss der Barmenia wahrheitsgemäße Schadenberichte vorlegen und bei der Schadenregulierung mitwirken.
- Es muss nach Möglichkeit für die Abwendung und Minderung des Schadens gesorgt werden.
Weitere Besonderheiten:
- Barmenia-Leistungsgarantie: Ist ein Haftpflichtschaden nicht über diese Bedingungen versichert, leistet die Barmenia dennoch, wenn irgendein anderer Tierhalter-Haftpflichtversicherer in Deutschland den Schaden ersetzen würde.
- Nicht-Schlechterstellungs-Garantie: Diese gilt beim Wechsel zur Barmenia.
- Konditions-Differenz-Versicherung: Gilt für bis zu 15 Monate, falls eine Vorversicherung besteht und die neue Versicherung erst zu einem späteren Zeitpunkt beginnt.
- Innovationsklausel: Künftige beitragsfreie Bedingungsverbesserungen werden automatisch Vertragsbestandteil.
- GDV-Garantie: Die Barmenia garantiert die Einhaltung der vom Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft empfohlenen Bedingungen.
- Garantie über die Einhaltung der Mindestleistungsstandards des Arbeitskreises "Beratungsprozesse".