Die Barmenia Tierhaftpflicht regelt im Premium Schutz die Fortsetzung der Tierhaftpflicht nach Tod des versicherten Tieres für umfassenden Schutz.
Nach Ihrem Tod besteht der bedingungsgemäße Versicherungsschutz bis zum nächsten Beitragsfälligkeitstermin fort.
Das gilt
- für Ihren mitversicherten Ehegatten oder eingetragenen Lebenspartner und/oder
- für Ihre unverheirateten und nicht in einer eingetragenen Lebenspartnerschaft lebenden Kinder.
Wird die nächste Beitragsrechnung durch den überlebenden Ehegatten oder eingetragenen Lebenspartner beglichen, so wird dieser Versicherungsnehmer.