Die Barmenia Tierhaftpflicht bietet im Premium Schutz Informationen zu Veränderungen des versicherten Risikos und deren Auswirkungen auf den Versicherungsschutz.
Versichert ist auch Ihre gesetzliche Haftpflicht
1. aus Erhöhungen oder Erweiterungen des versicherten Risikos.
Dies gilt nicht
- für Risiken aus dem Halten oder Gebrauch von versicherungspflichtigen Kraft-, Luft- oder Wasserfahrzeugen sowie
- für sonstige Risiken, die der Versicherungsoder Deckungsvorsorgepflicht unterliegen; Für Hunde, die einer Versicherungspflicht unterliegen, gilt die Ausnahmeregelung.
2. aus Erhöhungen des versicherten Risikos durch Änderung bestehender oder Erlass neuer
Rechtsvorschriften. In diesen Fällen sind wir berechtigt, das Versicherungsverhältnis unter Einhaltung einer Frist von einem Monat zu kündigen. Das Kündigungsrecht erlischt, wenn es nicht innerhalb eines Monats von dem Zeitpunkt an ausgeübt wird, in welchem wir von der Erhöhung Kenntnis erlangt haben.
3. Bei Veränderungen des versicherten Risikos sind die Regelungen zur Mitteilungspflicht und zur Beitragsregulierung zu beachten.