Die Barmenia Tierhaftpflicht bietet im Premium Schutz eine Konditionsdifferenzdeckung, um umfassenden Schutz bei Änderungen der Versicherungsbedingungen zu gewährleisten.
1. Gegenstand der Konditions-Differenz-Versicherung
a) Diese Konditions-Differenz-Versicherung gilt für den Fall, dass
- zum Zeitpunkt der Antragstellung bzw. Angebotsannahme dieser Tierhalter-Haftpflichtversicherung
- für das gleiche Risiko
- noch ein weiterer, in den nächsten 15 Monaten auslaufender bzw. gekündigter Versicherungsvertrag bei einem anderen Versicherer (Vorversicherer) besteht.
b) Mit der Konditions-Differenz-Versicherung erhalten Sie – für die Zeit bis zur Beendigung der
Vorversicherung – ausschließlich die (Mehr-) Leistungen im Rahmen dieser Tierhalter-Haftpflichtversicherung, die über den Versicherungsumfang Ihrer Vorversicherung hinausgehen.
Dies gilt nicht für solche Leistungen/Gefahren, die bei uns nur gegen zusätzlichen Beitrag in den Versicherungsschutz eingeschlossen werden können.
c) Für die Feststellung des Umfangs unserer Leistungspflicht gelten die Vertragsgrundlagen/
Versicherungsbedingungen der Vorversicherung zum Zeitpunkt der Antragstellung bzw.
Angebotsannahme dieser Tierhalter-Haftpflichtversicherung.
Danach beantragte bzw. vorgenommene Änderungen der Vorversicherung oder dieser Tierhalter-Haftpflichtversicherung werden nicht berücksichtigt.
d) Nicht ersetzt wird eine generelle Selbstbeteiligung, die für den gesamten Vorversicherungsvertrag vereinbart wurde.
2. Versicherungssumme(n)/ Selbstbeteiligung
Unsere Höchstersatzleistung ist auf die mit uns vereinbarte(n) Versicherungssumme(n) begrenzt.
Ist mit uns eine generelle Selbstbeteiligung vereinbart, so wird diese bei der Entschädigungsberechnung berücksichtigt.
3. Versicherungsfall
Versicherungsfall in dieser Konditions-DifferenzVersicherung ist die vollständige oder teilweise Ablehnung einer Leistung aus der bestehenden Vorversicherung durch den Vorversicherer bzw. die abschließende Entschädigungszahlung des Vorversicherers (nachweisbar durch das Leistungsablehnungsschreiben des Vorversicherers oder dessen Leistungsabrechnung).
4. Einschränkungen unserer Leistungspflicht
a) Aus dieser Konditions-Differenz-Versicherung besteht kein Leistungsanspruch, wenn der
Vorversicherer
aa) wegen eines zwischen Ihnen und dem Vorversicherer getroffenen Vergleichs den Schaden nicht in vollem Umfang erstattet;
bb) wegen fehlender Nachweise lediglich eine pauschale oder teilweise Entschädigung erbringt oder seine Leistungspflicht vollständig ablehnt;
cc) wegen – arglistiger Täuschung und/oder – Verletzung der vorvertraglichen Anzeigepflicht von seiner Leistungspflicht befreit ist.
b) Ist der Vorversicherer wegen
- Nichtzahlung des Beitrages oder
- Obliegenheitsverletzung von seiner Leistungspflicht ganz oder teilweise befreit, erhöht sich dadurch nicht unsere Leistung aus der Konditions-Differenz-Versicherung. In diesen Fällen erbringen wir unsere Leistung, als hätte keiner der vorgenannten Gründe für den Wegfall oder die Reduzierung
der Leistung des Vorversicherers vorgelegen.
5. Beginn und Ende der Konditions-Differenz-Versicherung
Dieser Versicherungsschutz gilt ab dem Zeitpunkt der Antragstellung bzw. Angebotsannahme für die
Zeit bis zum Beginn dieser Tierhalter-Haftpflichtversicherung bei uns, längstens für 15 Monate.
Er entfällt rückwirkend ab Beginn, wenn Sie Ihre Vertragserklärung widerrufen oder der Vertrag (z. B.
wegen Nichtzahlung des Erstbeitrages) rückwirkend aufgehoben wird.
6. Obliegenheiten und Folgen einer Obliegenheitsverletzung
Bei Eintritt eines Versicherungsfalls haben Sie uns diesen spätestens dann anzuzeigen, wenn der Vorversicherer den Versicherungsschutz ganz oder teilweise abgelehnt hat. Im Übrigen gelten für die Konditions-Differenz-Versicherung die für diese Tierhalter-Haftpflichtversicherung vereinbarten Obliegenheiten.