Die Barmenia Unfallversicherung im Premium Schutz bietet eine Verdoppelung der Unfallrente – wahlweise ab 90 % Invalidität oder bei Pflegebedürftigkeit. Wer eine Unfallrente ab 50 % Invalidität vereinbart, kann diesen zusätzlichen Schutz ergänzen und so im Ernstfall die doppelte Rentenleistung erhalten.
Wenn eine Unfallrente ab 50 % Invalidität vereinbart wird, kann zusätzlich die Verdoppelung ab 90 % Invalidität oder die Verdoppelung bei Pflegebedürftigkeit vereinbart werden.
1. Verdoppelung ab 90 % Invalidität
Die versicherte Person ist jünger als 69 Jahre. Bei einer unfallbedingten Invalidität ab 90 % zahlen wir das 2fache der vereinbarten Rente.
2. Verdoppelung bei Pflegebedürftigkeit
Folgende Voraussetzungen müssen erfüllt sein:
- a) Die versicherte Person erhält eine Unfallrente, siehe Beitrag „Unfallrente bei einem Invaliditätsgrad ab 50 %“ und
- b) sie wird während der Vertragslaufzeit,
- c) aber nach dem Unfall, der zur Rentenleistung geführt hat,
- d) gleichgültig aus welcher Ursache
- e) in den Pflegegrad 4 oder in einen höheren Pflegegrad gemäß Pflegestärkungsgesetz II eingestuft.
Sind diese Voraussetzungen erfüllt, verdoppeln wir unsere Unfall-Rentenleistung für die Dauer der Pflegebedürftigkeit.
Beispiel:
Die versicherte Person erhält nach einem Autounfall die vereinbarte Unfallrente aufgrund einer 60 %igen Invalidität. Der Versicherungsvertrag läuft unverändert weiter. Jahre später verschlechtert sich der Gesundheitszustand wegen einer Erkrankung, die mit den Unfallfolgen nichts zu tun hat. Nach Begutachtung wird die versicherte Person in Pflegegrad 4 eingestuft. Sie erhält daher ab dem Zeitpunkt der Einstufung die doppelte Rente.
Was bedeutet das konkret?
Haben Sie eine Unfallrente ab 50 % Invalidität abgeschlossen, können Sie zusätzlich vereinbaren, dass sich diese Rente in bestimmten Fällen verdoppelt. Das gilt einerseits bei einer sehr hohen unfallbedingten Invalidität ab 90 %, andererseits bei einer späteren Einstufung in einen hohen Pflegegrad. So steht Ihnen in besonders schweren Situationen die doppelte Rentenleistung zur Verfügung.
Häufige Fragen
Welche Voraussetzung gilt für die Verdoppelung?
Es muss eine Unfallrente ab 50 % Invalidität vereinbart sein. Nur dann kann zusätzlich die Verdoppelung ab 90 % Invalidität oder bei Pflegebedürftigkeit vereinbart werden.
Wann greift die Verdoppelung ab 90 % Invalidität?
Wenn die versicherte Person jünger als 69 Jahre ist und eine unfallbedingte Invalidität ab 90 % vorliegt, zahlen wir das 2fache der vereinbarten Rente.
Ab welchem Pflegegrad verdoppelt sich die Rente bei Pflegebedürftigkeit?
Die Unfall-Rentenleistung verdoppelt sich, wenn die versicherte Person in den Pflegegrad 4 oder einen höheren Pflegegrad gemäß Pflegestärkungsgesetz II eingestuft wird.
Muss die Pflegebedürftigkeit durch den Unfall verursacht sein?
Nein. Die Einstufung in Pflegegrad 4 oder höher kann gleichgültig aus welcher Ursache erfolgen – wichtig ist, dass sie während der Vertragslaufzeit und nach dem Unfall eintritt, der zur Rentenleistung geführt hat.
Wie lange wird die verdoppelte Rente gezahlt?
Bei Pflegebedürftigkeit verdoppeln wir die Unfall-Rentenleistung für die Dauer der Pflegebedürftigkeit.