Die Barmenia Unfallversicherung im Premium Schutz sichert bleibende Invaliditätsfolgen über eine progressive 1.000 %-Staffel ab, bei der ein Unfall zu einer dauernden Beeinträchtigung der körperlichen oder geistigen Leistungsfähigkeit führt. Je höher der Invaliditätsgrad ausfällt, desto stärker steigt die zugrunde gelegte Versicherungssumme – so wird die Invaliditäts-Kapitalleistung stufenweise vervielfacht.
Führt ein Unfall nach den Bemessungsgrundsätzen (Mitwirkung von Krankheiten und Gebrechen an den Unfallfolgen) zu einer dauernden Beeinträchtigung der körperlichen oder geistigen Leistungsfähigkeit, werden für die Berechnung der Invaliditäts-Kapitalleistung folgende Versicherungssummen zu Grunde gelegt:
- a) für den 25 % nicht übersteigenden Teil des Invaliditätsgrades die im Versicherungsschein festgelegte Invaliditätssumme;
- b) für den 25 %, nicht aber 50 % übersteigenden Teil des Invaliditätsgrades die dreifache Invaliditätssumme;
- c) für den 50 %, nicht aber 90 % übersteigenden Teil des Invaliditätsgrades die fünffache Invaliditätssumme;
- d) für den 90 % übersteigenden Teil des Invaliditätsgrades die siebzigfache Invaliditätssumme.
Was bedeutet das konkret?
Die progressive Invaliditätsstaffel sorgt dafür, dass die Leistung mit steigendem Invaliditätsgrad überproportional zunimmt. Für niedrige Grade wird die vereinbarte Invaliditätssumme herangezogen, für höhere Grade wird sie schrittweise vervielfacht. Auf diese Weise fallen die Leistungen bei besonders schweren dauerhaften Beeinträchtigungen deutlich höher aus. Dies ist eine unverbindliche Lesehilfe; maßgeblich sind die genannten Werte und Bemessungsgrundsätze.
Häufige Fragen
Was ist eine progressive Invaliditätsstaffel?
Es ist eine gestaffelte Berechnung, bei der für höhere Teile des Invaliditätsgrades ein Vielfaches der im Versicherungsschein festgelegten Invaliditätssumme zugrunde gelegt wird.
Welche Vielfachen der Invaliditätssumme gelten in den einzelnen Stufen?
Bis 25 % gilt die einfache Invaliditätssumme, für den Teil über 25 % bis 50 % die dreifache, für den Teil über 50 % bis 90 % die fünffache und für den Teil über 90 % die siebzigfache Invaliditätssumme.
Wann greift die Berechnung der Invaliditäts-Kapitalleistung?
Wenn ein Unfall nach den Bemessungsgrundsätzen zu einer dauernden Beeinträchtigung der körperlichen oder geistigen Leistungsfähigkeit führt.
Werden Krankheiten und Gebrechen bei der Bemessung berücksichtigt?
Ja, die Bemessungsgrundsätze berücksichtigen die Mitwirkung von Krankheiten und Gebrechen an den Unfallfolgen.
Welche Invaliditätssumme ist maßgeblich?
Maßgeblich ist die im Versicherungsschein festgelegte Invaliditätssumme, die je nach Stufe mit dem jeweiligen Faktor multipliziert wird.