Die Barmenia Unfallversicherung im Premium Schutz sichert Sie mit einer progressiven Invaliditätsstaffel ab: Ab einem Invaliditätsgrad von mindestens 50 % erbringt die 500 %-Plus-Staffel die volle Maximalleistung von 500 % der Versicherungssumme. So steigt die Kapitalleistung überproportional mit der Schwere der Unfallfolgen.
Führt ein Unfall nach den Bemessungsgrundsätzen (Mitwirkung von Krankheiten und Gebrechen an den Unfallfolgen) zu einer dauernden Beeinträchtigung der körperlichen oder geistigen Leistungsfähigkeit, werden für die Berechnung der Invaliditäts-Kapitalleistung folgende Versicherungssummen zu Grunde gelegt:
- für den 25 % nicht übersteigenden Teil des Invaliditätsgrades die im Versicherungsschein festgelegte Invaliditätssumme;
- für den 25 % übersteigenden, aber unter 50 % liegenden Teil des Invaliditätsgrades die dreifache Invaliditätssumme;
- bei einem Invaliditätsgrad von mindestens 50 % erbringen wir die vereinbarte Maximalleistung von 500 % der Versicherungssumme.
Was bedeutet das konkret?
Die progressive Invaliditätsstaffel sorgt dafür, dass die Kapitalleistung mit zunehmender Schwere der Unfallfolgen überproportional ansteigt. Je höher der festgestellte Invaliditätsgrad ausfällt, desto stärker steigt der zugrunde gelegte Anteil der Versicherungssumme – bis hin zur Maximalleistung. Damit steht bei besonders schweren Unfallfolgen ein deutlich höherer Betrag zur Verfügung als bei leichteren Beeinträchtigungen.
Häufige Fragen
Wie hoch ist die maximale Leistung der 500 %-Plus-Staffel?
Bei einem Invaliditätsgrad von mindestens 50 % wird die vereinbarte Maximalleistung von 500 % der Versicherungssumme erbracht.
Welche Versicherungssumme gilt bis zu einem Invaliditätsgrad von 25 %?
Für den 25 % nicht übersteigenden Teil des Invaliditätsgrades wird die im Versicherungsschein festgelegte Invaliditätssumme zugrunde gelegt.
Wie wird der Teil zwischen 25 % und 50 % berücksichtigt?
Für den 25 % übersteigenden, aber unter 50 % liegenden Teil des Invaliditätsgrades wird die dreifache Invaliditätssumme zugrunde gelegt.
Wovon hängt die Berechnung der Invaliditäts-Kapitalleistung ab?
Die Berechnung erfolgt nach den Bemessungsgrundsätzen, wenn ein Unfall zu einer dauernden Beeinträchtigung der körperlichen oder geistigen Leistungsfähigkeit führt. Dabei wird die Mitwirkung von Krankheiten und Gebrechen an den Unfallfolgen berücksichtigt.