In der Barmenia Unfallversicherung im Premium Schutz sorgt die progressive Invaliditätsstaffel mit 225 %-Staffel dafür, dass mit steigendem Invaliditätsgrad höhere Leistungen greifen – ab 25 % die zweifache und ab 50 % die dreifache Invaliditätssumme.
Führt ein Unfall nach den Bemessungsgrundsätzen (Mitwirkung von Krankheiten und Gebrechen an den Unfallfolgen) zu einer dauernden Beeinträchtigung der körperlichen oder geistigen Leistungsfähigkeit, werden für die Berechnung der Invaliditäts-Kapitalleistung folgende Versicherungssummen zu Grunde gelegt:
- für den 25 % nicht übersteigenden Teil des Invaliditätsgrades die im Versicherungsschein festgelegte Invaliditätssumme;
- für den 25 %, nicht aber 50 % übersteigenden Teil des Invaliditätsgrades die zweifache Invaliditätssumme;
- für den 50 %, übersteigenden Teil des Invaliditätsgrades die dreifache Invaliditätssumme.
Was bedeutet das konkret?
Die progressive Invaliditätsstaffel bewirkt, dass die Leistung bei schwereren Unfallfolgen stärker ansteigt als der reine Invaliditätsgrad. Je höher der festgestellte Invaliditätsgrad ausfällt, desto höher fällt anteilig auch die Kapitalleistung aus. Bei einem Invaliditätsgrad bis 25 % zählt die vereinbarte Invaliditätssumme, für den Teil zwischen 25 % und 50 % das Zweifache und für den darüber liegenden Teil das Dreifache.
Häufige Fragen
Was ist eine progressive Invaliditätsstaffel?
Sie legt fest, welche Versicherungssummen bei der Berechnung der Invaliditäts-Kapitalleistung je nach Höhe des Invaliditätsgrades zugrunde gelegt werden, sodass mit steigendem Invaliditätsgrad höhere Summen greifen.
Welche Summe gilt bei einem Invaliditätsgrad bis 25 %?
Für den 25 % nicht übersteigenden Teil des Invaliditätsgrades wird die im Versicherungsschein festgelegte Invaliditätssumme zugrunde gelegt.
Was gilt für den Teil zwischen 25 % und 50 %?
Für den 25 %, nicht aber 50 % übersteigenden Teil des Invaliditätsgrades wird die zweifache Invaliditätssumme zugrunde gelegt.
Was gilt für den Teil über 50 %?
Für den 50 % übersteigenden Teil des Invaliditätsgrades wird die dreifache Invaliditätssumme zugrunde gelegt.
Was wird bei der Beeinträchtigung berücksichtigt?
Berücksichtigt wird eine dauernde Beeinträchtigung der körperlichen oder geistigen Leistungsfähigkeit nach den Bemessungsgrundsätzen, einschließlich der Mitwirkung von Krankheiten und Gebrechen an den Unfallfolgen.