Die Barmenia Unfallversicherung im Premium Schutz deckt Unfälle durch Bewusstseinsstörungen ab und schafft so umfassende Sicherheit – etwa bei Trunkenheit bis 1,3 Promille am Steuer, ärztlich verordneten Medikamenten, Herzinfarkt oder Schlaganfall, Ohnmacht, Krampfanfällen, K.-o.-Tropfen, Übermüdung sowie Unter- und Überzuckerung.
Eine Bewusstseinsstörung liegt vor, wenn die versicherte Person in ihrer Aufnahme- und Reaktionsfähigkeit so beeinträchtigt ist, dass sie den Anforderungen der konkreten Gefahrenlage nicht mehr gewachsen ist.
Versicherungsschutz besteht beispielsweise, wenn:
- die Bewusstseinsstörung durch Trunkenheit verursacht ist; beim Lenken von Kraftfahrzeugen jedoch nur, wenn der Blutalkoholgehalt nicht über 1,3 Promille liegt;
- die Bewusstseinsstörung durch die Einnahme von ärztlich verordneten Medikamenten hervorgerufen wird; Voraussetzung für den Versicherungsschutz ist, dass die Medikamente entsprechend den Anweisungen des Arztes eingenommen wurden;
- die Bewusstseinsstörung durch einen akuten Herzinfarkt oder einen akuten Schlaganfall verursacht wurde; die unmittelbaren Gesundheitsschäden durch den Herzinfarkt oder den Schlaganfall selbst bleiben von der Leistungspflicht ausgeschlossen;
- die Bewusstseinsstörung durch Ohnmachtsanfälle, Schwindel, Bewusstlosigkeit, Herz- oder Kreislaufstörungen oder durch die zum Unfallzeitpunkt am Unfallort herrschenden Witterungsbedingungen verursacht wurde;
- der Unfall durch einen epileptischen Anfall oder anderen Krampfanfall, der den ganzen Körper der versicherten Person ergreift, hervorgerufen wird;
- die Bewusstseinsstörung oder der Anfall durch ein Unfallereignis verursacht wurde, für das nach diesem Vertrag Versicherungsschutz besteht;
- die Bewusstseinsstörung durch die unfreiwillige Verabreichung von sogenannten K.-o.-Tropfen verursacht wurde;
- die Bewusstseinsstörung durch Übermüdung (Schlaftrunkenheit), Schlafwandeln und dem Einschlafen infolge einer Übermüdung verursacht wurde;
- die Bewusstseinsstörung durch Hypoglykämie (Unterzuckerung) oder Hyperglykämie (Überzuckerung) verursacht wurde.
Beispiel:
Die versicherte Person hatte während der Vertragslaufzeit einen Unfall mit einer Hirnschädigung. Ein neuer Unfall ereignet sich durch einen epileptischen Anfall, der auf die alte Hirnschädigung zurückzuführen ist. Wir zahlen für die Folgen des neuen Unfalls.
Was bedeutet das konkret?
Auch wenn ein Unfall durch eine vorübergehende Beeinträchtigung des Bewusstseins ausgelöst wird, kann Versicherungsschutz bestehen. Der Premium Schutz nennt dafür konkrete Situationen – etwa Alkohol innerhalb der genannten Grenze am Steuer, ärztlich verordnete und korrekt eingenommene Medikamente, gesundheitliche Ereignisse wie Herzinfarkt, Schlaganfall oder Krampfanfälle, aber auch Übermüdung, K.-o.-Tropfen sowie Unter- oder Überzuckerung. Die Aufzählung dient als unverbindliche Lesehilfe.
Häufige Fragen
Was ist eine Bewusstseinsstörung im Sinne der Unfallversicherung?
Eine Bewusstseinsstörung liegt vor, wenn die versicherte Person in ihrer Aufnahme- und Reaktionsfähigkeit so beeinträchtigt ist, dass sie den Anforderungen der konkreten Gefahrenlage nicht mehr gewachsen ist.
Besteht bei Alkohol am Steuer Versicherungsschutz?
Bei einer durch Trunkenheit verursachten Bewusstseinsstörung besteht Versicherungsschutz. Beim Lenken von Kraftfahrzeugen gilt dies jedoch nur, wenn der Blutalkoholgehalt nicht über 1,3 Promille liegt.
Sind Herzinfarkt und Schlaganfall mitversichert?
Wird die Bewusstseinsstörung durch einen akuten Herzinfarkt oder Schlaganfall verursacht, besteht Versicherungsschutz. Die unmittelbaren Gesundheitsschäden durch den Herzinfarkt oder den Schlaganfall selbst bleiben jedoch von der Leistungspflicht ausgeschlossen.
Gilt der Schutz auch bei ärztlich verordneten Medikamenten?
Ja, wenn die Bewusstseinsstörung durch die Einnahme ärztlich verordneter Medikamente hervorgerufen wird. Voraussetzung ist, dass die Medikamente entsprechend den Anweisungen des Arztes eingenommen wurden.
Sind K.-o.-Tropfen oder Übermüdung abgedeckt?
Ja. Versicherungsschutz besteht bei einer Bewusstseinsstörung durch die unfreiwillige Verabreichung von K.-o.-Tropfen sowie durch Übermüdung (Schlaftrunkenheit), Schlafwandeln und das Einschlafen infolge einer Übermüdung.