Die Barmenia Unfallversicherung im Premium Schutz zahlt eine Soforthilfe von 2.500 EUR, wenn die versicherte Person Opfer einer bei der Polizei angezeigten Gewaltstraftat wird und einen Personenschaden mit stationärem Krankenhausaufenthalt von mehr als 2 Tagen erleidet.
Wird die versicherte Person Opfer einer bei der Polizei angezeigten Gewaltstraftat im Sinne der §§ 176, 176 a, 176 b, 177, 178, 180, 182, 211 bis 213, 224 bis 227 sowie der §§ 239, 239 a und 239 b des Strafgesetzbuches, die einen Personenschaden mit einem stationären Krankenhausaufenthalt von mehr als 2 Tagen zur Folge hat, leisten wir eine Soforthilfe in Höhe von 2.500 EUR.
Was bedeutet das konkret?
Erleidet die versicherte Person durch eine der genannten Gewaltstraftaten einen Personenschaden und muss deshalb länger als zwei Tage stationär im Krankenhaus behandelt werden, gibt es eine einmalige Soforthilfe. Voraussetzung ist, dass die Tat bei der Polizei angezeigt wurde. Diese Erläuterung dient als unverbindliche Lesehilfe.
Häufige Fragen
Wie hoch ist die Soforthilfe nach einer Gewaltstraftat?
Die Soforthilfe beträgt 2.500 EUR.
Welche Voraussetzungen müssen für die Leistung erfüllt sein?
Die versicherte Person muss Opfer einer bei der Polizei angezeigten Gewaltstraftat im Sinne der genannten Paragraphen des Strafgesetzbuches geworden sein, die einen Personenschaden mit einem stationären Krankenhausaufenthalt von mehr als 2 Tagen zur Folge hat.
Muss die Gewaltstraftat bei der Polizei angezeigt werden?
Ja, die Leistung setzt voraus, dass die Gewaltstraftat bei der Polizei angezeigt wurde.
Wie lange muss der Krankenhausaufenthalt dauern?
Der Personenschaden muss einen stationären Krankenhausaufenthalt von mehr als 2 Tagen zur Folge haben.