Die Barmenia Unfallversicherung im Premium Schutz schließt Impfschäden durch Schutzimpfungen ein und trägt so dazu bei, die Gesundheit der Versicherten wirksam zu fördern und abzusichern. Entscheidend ist dabei der Zeitpunkt der ärztlichen Erstdiagnose einer durch eine Impfung verursachten Erkrankung.
Versicherungsschutz besteht für Impfschäden durch Schutzimpfungen.
Voraussetzung ist, dass die erstmalige Diagnose der von einer Impfung verursachten Erkrankung durch einen Arzt nicht vor Ablauf von drei Monaten nach Ausstellung des Versicherungsscheines erfolgt.
Was bedeutet das konkret?
Kommt es infolge einer Schutzimpfung zu einem Impfschaden, kann dieser über den Premium Schutz abgesichert sein. Wichtig ist der Zeitpunkt: Die ärztliche Erstdiagnose der durch die Impfung verursachten Erkrankung darf nicht vor Ablauf von drei Monaten nach Ausstellung des Versicherungsscheines liegen. Dies ist eine unverbindliche Lesehilfe zum vorstehenden Inhalt.
Häufige Fragen
Sind Impfschäden durch Schutzimpfungen mitversichert?
Ja, im Premium Schutz besteht Versicherungsschutz für Impfschäden durch Schutzimpfungen.
Welche Frist gilt für die ärztliche Diagnose?
Die erstmalige Diagnose der von einer Impfung verursachten Erkrankung durch einen Arzt darf nicht vor Ablauf von drei Monaten nach Ausstellung des Versicherungsscheines erfolgen.
Ab wann wird die Frist berechnet?
Die drei Monate werden ab dem Zeitpunkt der Ausstellung des Versicherungsscheines gerechnet.
Wer muss die Erkrankung feststellen?
Die erstmalige Diagnose der von einer Impfung verursachten Erkrankung muss durch einen Arzt erfolgen.