Wer im Premium Schutz der Barmenia Unfallversicherung zu 100 Prozent arbeitsunfähig wird, kann sich auf Wunsch von der Beitragszahlung befreien lassen – bei unverändertem Versicherungsschutz. Erfahren Sie, welche Fristen, Wartezeiten und Nachweise dafür gelten und wie lange die Leistung greift.
1. Voraussetzung
(1) Werden Sie während der Wirksamkeit des Versicherungsvertrages zu 100 Prozent arbeitsunfähig, befreien wir Sie auf Ihren Wunsch von der Beitragszahlungspflicht.
Der Versicherungsschutz bleibt während dieser Zeit unverändert bestehen.
(2) Arbeitsunfähigkeit liegt vor, wenn Sie Ihre berufliche Tätigkeit nach medizinischem Befund vorübergehend in keiner Weise ausüben können, diese auch nicht ausüben und keiner anderweitigen Erwerbstätigkeit nachgehen.
(3) Die Beitragsbefreiung erfolgt, sofern:
- die Arbeitsunfähigkeit ununterbrochen für mehr als 6 Wochen bestand und
- der Unfallversicherungsvertrag bei Eintritt der Arbeitsunfähigkeit seit mindestens 24 Monaten bestand und
- bei Eintritt der Arbeitsunfähigkeit kein Beitragsrückstand bestand.
2. Beginn und Dauer der Leistung
Die Beitragsbefreiung beginnt ab der ersten Fälligkeit, die der Meldung der Arbeitsunfähigkeit folgt, frühestens jedoch 6 Wochen nach deren Beginn und ist auf 12 Monate begrenzt.
Der Eintritt, die Dauer und das Ende der Arbeitsunfähigkeit sowie deren Grad sind durch Bescheinigung des behandelnden Arztes nachzuweisen.
Kein Anspruch auf Beitragsbefreiung besteht für Arbeitsunfähigkeit, die von Ihnen vorsätzlich herbeigeführt wurde.
Was bedeutet das konkret?
Sind Sie vollständig arbeitsunfähig, können Sie sich auf Wunsch von der Zahlung der Beiträge befreien lassen, während Ihr Versicherungsschutz bestehen bleibt. Damit dies greift, müssen bestimmte Bedingungen erfüllt sein – etwa eine Mindestdauer der Arbeitsunfähigkeit, eine Mindestlaufzeit des Vertrages und ein Nachweis durch den behandelnden Arzt. Diese Angaben sind eine unverbindliche Lesehilfe; maßgeblich ist der Wortlaut oben.
Häufige Fragen
Wann werde ich von der Beitragszahlung befreit?
Wenn Sie während der Wirksamkeit des Vertrages zu 100 Prozent arbeitsunfähig werden, befreien wir Sie auf Ihren Wunsch von der Beitragszahlungspflicht. Der Versicherungsschutz bleibt in dieser Zeit unverändert bestehen.
Welche Voraussetzungen müssen erfüllt sein?
Die Arbeitsunfähigkeit muss ununterbrochen für mehr als 6 Wochen bestanden haben, der Unfallversicherungsvertrag muss bei Eintritt seit mindestens 24 Monaten bestanden haben und es darf kein Beitragsrückstand bestanden haben.
Wann beginnt die Beitragsbefreiung und wie lange dauert sie?
Sie beginnt ab der ersten Fälligkeit, die der Meldung der Arbeitsunfähigkeit folgt, frühestens jedoch 6 Wochen nach deren Beginn, und ist auf 12 Monate begrenzt.
Wie weise ich die Arbeitsunfähigkeit nach?
Eintritt, Dauer und Ende der Arbeitsunfähigkeit sowie deren Grad sind durch eine Bescheinigung des behandelnden Arztes nachzuweisen.
Gibt es Fälle ohne Anspruch auf Beitragsbefreiung?
Ja. Für eine Arbeitsunfähigkeit, die von Ihnen vorsätzlich herbeigeführt wurde, besteht kein Anspruch auf Beitragsbefreiung.