Die Barmenia Unfallversicherung im Premium Schutz enthält eine Beitragsbefreiung bei Arbeitslosigkeit, um Versicherte in finanziell schwierigen Zeiten zu unterstützen.
Bei einer unverschuldeten, unfreiwilligen Arbeitslosigkeit, die bei Ihnen vor Vollendung des 58. Lebensjahres eintritt, wird der Versicherungsvertrag bei Vorliegen der nachfolgenden Kriterien in dem dortgenannten zeitlichem Umfang bei fortbestehendem Versicherungsschutz beitragsfrei gestellt.
1. Begriff der Arbeitslosigkeit
Arbeitslosigkeit liegt vor, wenn
- Sie von der Agentur für Arbeit nach den Regelungen des Sozialgesetzbuches (SGB) III als
arbeitslose Person geführt werden und - Arbeitslosengeld (gemäß SGB III) oder Arbeitslosengeld II (gemäß SGB II) beziehen.
2. Leistungsvoraussetzungen und Leistungsdauer
- Standen Sie bei Eintritt der Arbeitslosigkeit mindestens 24 Monate ununterbrochen in einem
Beschäftigungsverhältnis (keine geringfügige Beschäftigung) und - bestand der Versicherungsvertrag bei Eintritt der Arbeitslosigkeit mindestens 24 Monate und
- ist der Beitrag bei Eintritt der Arbeitslosigkeit bezahlt,
so wird der Versicherungsvertrag für maximal 12 Monate beitragsfrei gestellt.
Dies gilt ab der Beitragsfälligkeit, die der Meldung über die bestehende Arbeitslosigkeit an uns folgt. Die Beendigung der Arbeitslosigkeit ist uns unverzüglich anzuzeigen.
3. Unterbrechung der Arbeitslosigkeit
Werden Sie während dieser 12 Monate von der Agentur für Arbeit nicht mehr als arbeitslose Person geführt und sollten Sie dann in diesem Zeitraum erneut im Sinne dieser Bedingungen arbeitslos werden, wird die Beitragsfreistellung des Versicherungsvertrages fortgesetzt.
Dies gilt ab der Beitragsfälligkeit, die der Meldung über die erneute Arbeitslosigkeit an uns folgt.
Die Beitragsfreistellung des Versicherungsvertrages ist auch bei Unterbrechung der Arbeitslosigkeit auf insgesamt maximal 12 Monate begrenzt.
4. Arbeitslosigkeit von Selbstständigen
Selbstständige gelten als arbeitslos, wenn sie ihre selbstständige Tätigkeit, außer durch Arbeitsunfähigkeit, unfreiwillig und nicht nur vorübergehend eingestellt haben (z. B. durch Konkurs) und sich nach besten Kräften um Arbeit bemühen.
Eine Beitragsfreistellung als Selbstständiger kann nur einmal während der Vertragslaufzeit in Anspruch genommen werden. Die Beendigung der Arbeitslosigkeit ist uns unverzüglich anzuzeigen.
5. Nachweispflicht
Die entsprechenden Nachweise über die Erfüllung der Voraussetzungen sind von Ihnen zu erbringen.
Kein Anspruch auf Beitragsfreistellung besteht für Arbeitslosigkeit, die bei Antragstellung bereits bekannt oder schriftlich angekündigt war, dies gilt auch für befristete Arbeitsverträge.