Die Barmenia Unfallversicherung im Premium Schutz stellt Ihren Vertrag bei unverschuldeter, unfreiwilliger Arbeitslosigkeit vor Vollendung des 58. Lebensjahres für bis zu 12 Monate beitragsfrei – bei fortbestehendem Versicherungsschutz. Welche Voraussetzungen, Fristen und Nachweispflichten gelten und was für Selbstständige gilt, erfahren Sie hier.
Bei einer unverschuldeten, unfreiwilligen Arbeitslosigkeit, die bei Ihnen vor Vollendung des 58. Lebensjahres eintritt, wird der Versicherungsvertrag bei Vorliegen der nachfolgenden Kriterien in dem dort genannten zeitlichem Umfang bei fortbestehendem Versicherungsschutz beitragsfrei gestellt.
1. Begriff der Arbeitslosigkeit
Arbeitslosigkeit liegt vor, wenn
- Sie von der Agentur für Arbeit nach den Regelungen des Sozialgesetzbuches (SGB) III als arbeitslose Person geführt werden und
- Arbeitslosengeld (gemäß SGB III) oder Arbeitslosengeld II (gemäß SGB II) beziehen.
2. Leistungsvoraussetzungen und Leistungsdauer
- Standen Sie bei Eintritt der Arbeitslosigkeit mindestens 24 Monate ununterbrochen in einem Beschäftigungsverhältnis (keine geringfügige Beschäftigung) und
- bestand der Versicherungsvertrag bei Eintritt der Arbeitslosigkeit mindestens 24 Monate und
- ist der Beitrag bei Eintritt der Arbeitslosigkeit bezahlt,
so wird der Versicherungsvertrag für maximal 12 Monate beitragsfrei gestellt.
Dies gilt ab der Beitragsfälligkeit, die der Meldung über die bestehende Arbeitslosigkeit an uns folgt. Die Beendigung der Arbeitslosigkeit ist uns unverzüglich anzuzeigen.
3. Unterbrechung der Arbeitslosigkeit
Werden Sie während dieser 12 Monate von der Agentur für Arbeit nicht mehr als arbeitslose Person geführt und sollten Sie dann in diesem Zeitraum erneut im Sinne dieser Bedingungen arbeitslos werden, wird die Beitragsfreistellung des Versicherungsvertrages fortgesetzt.
Dies gilt ab der Beitragsfälligkeit, die der Meldung über die erneute Arbeitslosigkeit an uns folgt. Die Beitragsfreistellung des Versicherungsvertrages ist auch bei Unterbrechung der Arbeitslosigkeit auf insgesamt maximal 12 Monate begrenzt.
4. Arbeitslosigkeit von Selbstständigen
Selbstständige gelten als arbeitslos, wenn sie ihre selbstständige Tätigkeit, außer durch Arbeitsunfähigkeit, unfreiwillig und nicht nur vorübergehend eingestellt haben (z. B. durch Konkurs) und sich nach besten Kräften um Arbeit bemühen.
Eine Beitragsfreistellung als Selbstständiger kann nur einmal während der Vertragslaufzeit in Anspruch genommen werden. Die Beendigung der Arbeitslosigkeit ist uns unverzüglich anzuzeigen.
5. Nachweispflicht
Die entsprechenden Nachweise über die Erfüllung der Voraussetzungen sind von Ihnen zu erbringen.
Kein Anspruch auf Beitragsfreistellung besteht für Arbeitslosigkeit, die bei Antragstellung bereits bekannt oder schriftlich angekündigt war, dies gilt auch für befristete Arbeitsverträge.
Was bedeutet das konkret?
Wenn Sie unverschuldet und unfreiwillig arbeitslos werden, müssen Sie in dieser Zeit den Beitrag zur Unfallversicherung im Premium Schutz nicht zahlen – Ihr Versicherungsschutz bleibt dabei bestehen. Voraussetzung ist unter anderem, dass Sie zuvor lange genug beschäftigt waren und der Vertrag schon eine gewisse Zeit läuft. Die Beitragsbefreiung ist zeitlich begrenzt, und Sie melden uns Beginn wie Ende der Arbeitslosigkeit. Auch Selbstständige können die Regelung einmalig nutzen. Diese Erläuterung ist eine unverbindliche Lesehilfe; maßgeblich sind die oben genannten Bedingungen.
Häufige Fragen
Wie lange wird der Vertrag bei Arbeitslosigkeit beitragsfrei gestellt?
Der Versicherungsvertrag wird für maximal 12 Monate beitragsfrei gestellt. Auch bei einer Unterbrechung der Arbeitslosigkeit bleibt es insgesamt bei höchstens 12 Monaten.
Welche Voraussetzungen müssen erfüllt sein?
Sie müssen bei Eintritt der Arbeitslosigkeit mindestens 24 Monate ununterbrochen beschäftigt gewesen sein (keine geringfügige Beschäftigung), der Vertrag muss mindestens 24 Monate bestanden haben und der Beitrag muss bezahlt sein. Zudem müssen Sie bei der Agentur für Arbeit als arbeitslose Person geführt werden und Arbeitslosengeld (SGB III) oder Arbeitslosengeld II (SGB II) beziehen.
Bis zu welchem Alter gilt die Beitragsbefreiung?
Die Arbeitslosigkeit muss vor Vollendung des 58. Lebensjahres eintreten.
Können auch Selbstständige die Beitragsbefreiung nutzen?
Ja. Selbstständige gelten als arbeitslos, wenn sie ihre Tätigkeit – außer durch Arbeitsunfähigkeit – unfreiwillig und nicht nur vorübergehend eingestellt haben (z. B. durch Konkurs) und sich nach besten Kräften um Arbeit bemühen. Als Selbstständiger kann die Beitragsfreistellung nur einmal während der Vertragslaufzeit in Anspruch genommen werden.
Wann besteht kein Anspruch auf Beitragsfreistellung?
Kein Anspruch besteht für Arbeitslosigkeit, die bei Antragstellung bereits bekannt oder schriftlich angekündigt war. Dies gilt auch für befristete Arbeitsverträge. Die Nachweise über die Erfüllung der Voraussetzungen sind von Ihnen zu erbringen.