Die Barmenia Unfallversicherung im Premium Schutz übernimmt nach einem Überfall oder einer Geiselnahme auf ärztliche Anordnung psychologische Soforthilfe und ersetzt die Kosten für die ersten 10 Sitzungen – auch dann, wenn kein Unfallereignis vorliegt.
Benötigt die versicherte Person nach einem Überfall oder einer Geiselnahme, dessen/deren Opfer sie geworden ist, auf Grund ärztlicher Anordnung psychologische Soforthilfe, werden die Kosten für die ersten 10 Sitzungen ersetzt.
Diese Leistung erbringen wir, auch ohne dass ein Unfallereignis vorliegt.
Der Ausschluss gemäß Beitrag "Krankhafte Störungen infolge psychischer Reaktionen, auch wenn diese durch einen Unfall verursacht wurden" gilt hierfür nicht.
Was bedeutet das konkret?
Wer Opfer eines Überfalls oder einer Geiselnahme geworden ist, kann psychologische Unterstützung erhalten. Ordnet ein Arzt diese Soforthilfe an, werden die Kosten für die ersten zehn Sitzungen getragen. Das gilt selbst dann, wenn es dabei zu keinem Unfall im eigentlichen Sinn gekommen ist. Diese Erläuterung dient nur als unverbindliche Lesehilfe.
Häufige Fragen
In welchen Fällen greift die psychologische Soforthilfe?
Die Leistung greift, wenn die versicherte Person Opfer eines Überfalls oder einer Geiselnahme geworden ist und auf Grund ärztlicher Anordnung psychologische Soforthilfe benötigt.
Wie viele Sitzungen werden erstattet?
Es werden die Kosten für die ersten 10 Sitzungen ersetzt.
Muss ein Unfallereignis vorliegen, damit die Leistung erbracht wird?
Nein. Diese Leistung wird auch ohne ein Unfallereignis erbracht.
Gilt der Ausschluss für krankhafte Störungen infolge psychischer Reaktionen hier ebenfalls?
Nein. Der Ausschluss "Krankhafte Störungen infolge psychischer Reaktionen, auch wenn diese durch einen Unfall verursacht wurden" gilt für die psychologische Soforthilfe nach Überfall oder Geiselnahme nicht.
Ist eine ärztliche Anordnung erforderlich?
Ja. Die psychologische Soforthilfe wird auf Grund ärztlicher Anordnung erbracht.