Die Barmenia Unfallversicherung im Premium Schutz übernimmt nach einem Unfall die nachgewiesenen Kosten für eine Haushaltshilfe von bis zu 50 EUR je Tag und längstens für 30 Tage, wenn die den Haushalt versorgende Person ausfällt und Kinder im Haushalt leben. So bleibt die Betreuung und Versorgung der Kinder auch in schwierigen Situationen sichergestellt.
Wann leisten wir Haushaltshilfegeld?
Führt ein unter den Vertrag fallender Unfall zum Tod der den Haushalt versorgenden versicherten Person, zu einem vollstationären Krankenhausaufenthalt oder zu einer Beeinträchtigung ihrer körperlichen oder geistigen Leistungsfähigkeit derart, dass sie nicht mehr in der Lage ist, die in ihrem Haushalt lebenden Kinder zu betreuen oder zu versorgen, übernehmen wir die nachgewiesenen Kosten für eine Haushaltshilfe.
- bis zu 50 EUR je Tag
- längstens für 30 Tage
Sofern Leistungen von gesetzlichen Sozialversicherungsträgern übernommen werden, leisten wir nur für darüber hinaus anfallende Kosten.
Welche Voraussetzungen müssen erfüllt sein?
Eine Übernahme der Kosten für eine Haushaltshilfe setzt voraus, dass im Haushalt der versicherten Person Kinder leben, die zum Zeitpunkt des Unfalls
- das 14. Lebensjahr noch nicht vollendet haben oder
- in ihrer körperlichen oder geistigen Leistungsfähigkeit derart beeinträchtigt sind, dass sie für die gewöhnlichen und regelmäßig wiederkehrenden Verrichtungen im Ablauf des täglichen Lebens dauerhaft der Hilfe bedürfen.
Was bedeutet das konkret?
Wenn die Person, die den Haushalt versorgt, durch einen versicherten Unfall ausfällt – etwa durch einen Krankenhausaufenthalt, eine dauerhafte Beeinträchtigung oder im Todesfall – und dadurch die Kinder im Haushalt nicht mehr betreut oder versorgt werden können, hilft das Haushaltshilfegeld. Es unterstützt dabei, die entstehenden Kosten für eine Haushaltshilfe im vereinbarten Rahmen aufzufangen. Diese Erläuterung dient nur als Lesehilfe; maßgeblich sind die vertraglichen Bedingungen.
Häufige Fragen
Wie hoch ist das Haushaltshilfegeld?
Übernommen werden die nachgewiesenen Kosten für eine Haushaltshilfe bis zu 50 EUR je Tag, längstens für 30 Tage.
In welchen Fällen wird geleistet?
Es wird geleistet, wenn ein unter den Vertrag fallender Unfall der den Haushalt versorgenden versicherten Person zum Tod, zu einem vollstationären Krankenhausaufenthalt oder zu einer Beeinträchtigung führt, sodass sie die im Haushalt lebenden Kinder nicht mehr betreuen oder versorgen kann.
Welche Kinder müssen im Haushalt leben?
Voraussetzung ist, dass im Haushalt Kinder leben, die zum Zeitpunkt des Unfalls das 14. Lebensjahr noch nicht vollendet haben oder die in ihrer körperlichen oder geistigen Leistungsfähigkeit derart beeinträchtigt sind, dass sie für die gewöhnlichen und regelmäßig wiederkehrenden Verrichtungen des täglichen Lebens dauerhaft der Hilfe bedürfen.
Was gilt, wenn ein Sozialversicherungsträger leistet?
Sofern Leistungen von gesetzlichen Sozialversicherungsträgern übernommen werden, leisten wir nur für die darüber hinaus anfallenden Kosten.