Nach einem Unfall unterstützt die Barmenia Unfallversicherung im Premium Schutz die berufliche Neuorientierung: Führt der Unfall zur Berufsunfähigkeit und startet die versicherte Person innerhalb von fünf Jahren eine staatlich anerkannte Umschulung, werden die Kosten bis zu 20.000 EUR erstattet.
Hat der Unfall die Berufsunfähigkeit der versicherten Person zur Folge und absolviert sie daher spätestens innerhalb von 5 Jahren, vom Unfalltag an gerechnet, eine staatlich anerkannte Umschulung, werden die Kosten hierfür bis zu 20.000 EUR erstattet.
Berufsunfähigkeit im Sinne dieser Bedingungen bedeutet:
- Die versicherte Person ist voraussichtlich dauernd außer Stande, ihren Beruf auszuüben.
- Ebenso ist sie außer Stande, eine ähnliche Tätigkeit auszuüben, die ihrer Ausbildung entspricht und gleichwertige Kenntnisse und Fähigkeiten voraussetzt.
Was bedeutet das konkret?
Wenn ein Unfall dazu führt, dass der bisherige Beruf dauerhaft nicht mehr ausgeübt werden kann, hilft die Versicherung bei der beruflichen Neuorientierung. Sie beteiligt sich an den Kosten einer staatlich anerkannten Umschulung, sofern diese rechtzeitig nach dem Unfall begonnen wird. Diese Erläuterung ist eine unverbindliche Lesehilfe; maßgeblich sind die genannten Bedingungen.
Häufige Fragen
Bis zu welchem Betrag werden Umschulungskosten erstattet?
Die Kosten der Umschulung werden bis zu 20.000 EUR erstattet.
Bis wann muss die Umschulung begonnen werden?
Die staatlich anerkannte Umschulung muss spätestens innerhalb von 5 Jahren, vom Unfalltag an gerechnet, absolviert werden.
Welche Umschulungen sind förderfähig?
Gefördert werden staatlich anerkannte Umschulungsmaßnahmen.
Was bedeutet Berufsunfähigkeit im Sinne dieser Bedingungen?
Berufsunfähigkeit bedeutet, dass die versicherte Person voraussichtlich dauernd außer Stande ist, ihren Beruf oder eine ähnliche Tätigkeit auszuüben, die ihrer Ausbildung entspricht und gleichwertige Kenntnisse und Fähigkeiten voraussetzt.
Unter welcher Voraussetzung werden die Kosten übernommen?
Voraussetzung ist, dass der Unfall die Berufsunfähigkeit der versicherten Person zur Folge hat und sie deshalb eine staatlich anerkannte Umschulung absolviert.