Die Barmenia Unfallversicherung im Premium Schutz beteiligt sich an den Kosten für ärztlich verordnete Hilfsmittel wie künstliche Gliedmaßen, Gelenke, Organe, Gehhilfen, Rollstühle, Hörgeräte, Sehhilfen oder Sprechgeräte. Erstattet werden medizinisch notwendige Kosten infolge eines Unfalls bis zu drei Jahre vom Unfalltag an.
Werden auf Grund der Unfallfolgen
- Künstliche Gliedmaßen, künstliche Gelenke, künstliche Organe sowie Organtransplantationen,
- Hilfsmittel und Hilfsgeräte wie Gehhilfen, Rollstühle, Hörgeräte, Sehhilfen oder Sprechgeräte
medizinisch notwendig und ärztlich verordnet, erstatten wir hierfür entstehende Kosten bis zu drei Jahre vom Unfalltag an gerechnet.
Die Leistung wird bei entsprechendem Nachweis über die medizinische Notwendigkeit und ärztliche Verordnung erbracht.
Was bedeutet das konkret?
Wenn nach einem Unfall bestimmte Hilfsmittel oder Hilfsgeräte benötigt werden, kann der Versicherer sich an den dafür anfallenden Kosten beteiligen. Voraussetzung ist, dass diese Hilfsmittel medizinisch notwendig und ärztlich verordnet sind. Die Kostenübernahme ist auf einen Zeitraum von drei Jahren ab dem Unfalltag begrenzt und wird gegen entsprechenden Nachweis erbracht.
Häufige Fragen
Welche Hilfsmittel werden erstattet?
Erstattet werden künstliche Gliedmaßen, künstliche Gelenke, künstliche Organe sowie Organtransplantationen und Hilfsmittel bzw. Hilfsgeräte wie Gehhilfen, Rollstühle, Hörgeräte, Sehhilfen oder Sprechgeräte.
Welche Voraussetzungen müssen erfüllt sein?
Die Hilfsmittel müssen auf Grund der Unfallfolgen medizinisch notwendig und ärztlich verordnet sein. Die Leistung wird bei entsprechendem Nachweis über die medizinische Notwendigkeit und ärztliche Verordnung erbracht.
Wie lange werden die Kosten übernommen?
Die entstehenden Kosten werden bis zu drei Jahre vom Unfalltag an gerechnet erstattet.
Welchen Nachweis muss ich erbringen?
Erforderlich ist ein Nachweis über die medizinische Notwendigkeit und die ärztliche Verordnung des Hilfsmittels.