Die Barmenia Unfallversicherung im Premium Schutz übernimmt behinderungsbedingte Mehraufwendungen ab einem unfallbedingten Invaliditätsgrad von mindestens 50 % – etwa für den behindertengerechten Umbau von Pkw oder Wohnung, spezielle Fortbildungen oder einen Blindenhund. Erstattet werden entstehende Kosten bis drei Jahre nach dem Unfall bis zu 50.000 EUR.
Hat der Unfall zu einem ermittelten unfallbedingten Invaliditätsgrad von mindestens 50 % geführt und wird auf Grund der Unfallfolgen
- ein behindertengerechter Umbau des Pkw der versicherten Person,
- ein behindertengerechter Umbau der Wohnung der versicherten Person oder der Umzug in eine behindertengerechte Wohnung,
- eine behindertengerechte Fortbildung wie Gebärdensprache oder Blindenschrift,
- die Anschaffung und Ausbildung eines erforderlichen Blindenhundes
medizinisch notwendig, erstatten wir hierfür entstehende Kosten bis zu drei Jahre vom Unfalltag an gerechnet bis zur Höhe von 50.000 EUR.
Die Leistung wird bei entsprechendem Nachweis der medizinischen Notwendigkeit erbracht.
Was bedeutet das konkret?
Führt ein Unfall zu einer schweren dauerhaften Beeinträchtigung, entstehen oft zusätzliche Kosten, um den Alltag anzupassen. Der Premium Schutz beteiligt sich an solchen Mehraufwendungen – zum Beispiel wenn Auto oder Wohnung umgebaut werden müssen, eine besondere Fortbildung nötig ist oder ein Blindenhund angeschafft wird. Voraussetzung sind ein Invaliditätsgrad von mindestens 50 % und der Nachweis, dass die Maßnahme medizinisch notwendig ist.
Häufige Fragen
Ab welchem Invaliditätsgrad werden behinderungsbedingte Mehraufwendungen erstattet?
Voraussetzung ist ein ermittelter unfallbedingter Invaliditätsgrad von mindestens 50 %.
Welche Maßnahmen sind abgedeckt?
Erstattet werden ein behindertengerechter Umbau des Pkw, ein behindertengerechter Umbau der Wohnung oder der Umzug in eine behindertengerechte Wohnung, eine behindertengerechte Fortbildung wie Gebärdensprache oder Blindenschrift sowie die Anschaffung und Ausbildung eines erforderlichen Blindenhundes.
Bis zu welcher Höhe werden die Kosten übernommen?
Die entstehenden Kosten werden bis zu drei Jahre vom Unfalltag an gerechnet bis zur Höhe von 50.000 EUR erstattet.
Was muss für die Leistung nachgewiesen werden?
Die Leistung wird bei entsprechendem Nachweis der medizinischen Notwendigkeit erbracht.