Wer im Premium Schutz der Barmenia Unfallversicherung erstmals selbstgenutztes Wohneigentum erwirbt oder baut, erhält eine erhöhte Sofortleistung bei Schwerverletzungen – gestaffelt nach dem Jahr ab Erwerb oder Baubeginn und auch für den mitversicherten Ehe- oder Lebenspartner im gemeinsamen Haushalt.
Erhöhung der versicherten Sofortleistung bei Schwerverletzungen:
Wenn Sie während der Gültigkeit des Versicherungsvertrages selbstgenutztes Wohneigentum erstmalig erwerben oder bauen, erhöht sich die versicherte Sofortleistung bei Schwerverletzungen für Sie und Ihren Ehe-/Lebenspartner, der mit Ihnen in häuslicher Gemeinschaft lebt und unter Ihrer Anschrift gemeldet ist (jeweils soweit im Rahmen des Vertrages versichert), einmalig abhängig vom Jahr des Erwerbs/Baubeginns wie folgt um:
- 25.000 EUR im 1. Jahr ab Erwerb/Baubeginn,
- 20.000 EUR im 2. Jahr ab Erwerb/Baubeginn,
- 15.000 EUR im 3. Jahr ab Erwerb/Baubeginn,
- 10.000 EUR im 4. Jahr ab Erwerb/Baubeginn,
- 5.000 EUR im 5. Jahr ab Erwerb/Baubeginn.
Beginn und Ende des Versicherungsschutzes:
Der Versicherungsschutz beginnt mit dem Erwerb des Wohneigentums oder – wenn das Wohneigentum noch nicht bezugsfertig war – mit Beginn der Bauarbeiten und endet zum frühesten der folgenden Termine:
- mit dem 5. Jahr nach Erwerb/Baubeginn,
- mit Veräußerung des Wohneigentums,
- mit Beendigung der Unfallversicherung.
Was bedeutet das konkret?
Kaufen oder bauen Sie erstmals ein Zuhause, das Sie selbst bewohnen, steigt Ihre versicherte Sofortleistung für den Fall einer Schwerverletzung. Wie hoch die zusätzliche Leistung ausfällt, hängt davon ab, in welchem Jahr nach dem Erwerb oder Baubeginn das Ereignis eintritt – je früher, desto höher. Auch ein mit Ihnen zusammenlebender Ehe- oder Lebenspartner kann davon profitieren, sofern er im Vertrag versichert ist. Dieser zusätzliche Schutz gilt für eine begrenzte Zeit rund um den Immobilienerwerb.
Häufige Fragen
Für wen gilt die erhöhte Leistung bei Schwerverletzungen?
Für Sie und Ihren Ehe- oder Lebenspartner, der mit Ihnen in häuslicher Gemeinschaft lebt und unter Ihrer Anschrift gemeldet ist – jeweils soweit im Rahmen des Vertrages versichert.
Wie hoch ist die zusätzliche Sofortleistung?
Die einmalige Erhöhung ist gestaffelt: 25.000 EUR im 1. Jahr, 20.000 EUR im 2. Jahr, 15.000 EUR im 3. Jahr, 10.000 EUR im 4. Jahr und 5.000 EUR im 5. Jahr ab Erwerb oder Baubeginn.
Wann beginnt der zusätzliche Versicherungsschutz?
Er beginnt mit dem Erwerb des Wohneigentums oder – wenn das Wohneigentum noch nicht bezugsfertig war – mit Beginn der Bauarbeiten.
Wann endet der zusätzliche Versicherungsschutz?
Er endet zum frühesten dieser Termine: mit dem 5. Jahr nach Erwerb/Baubeginn, mit Veräußerung des Wohneigentums oder mit Beendigung der Unfallversicherung.
Gilt die Leistung auch für ein zweites Haus?
Die Erhöhung gilt, wenn Sie während der Gültigkeit des Versicherungsvertrages selbstgenutztes Wohneigentum erstmalig erwerben oder bauen.